Rothrist setzt Nachfrist für die Stimmenzähler-Ersatzwahl an
Wie die Gemeinde Rothrist berichtet, ist bisher nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Es gilt eine Nachmeldefrist bis Dienstag, 17. Oktober 2023.
Innert der gesetzlichen Anmeldefrist bis zum 6. Oktober 2023, 12 Uhr, ist bei der Gemeindekanzlei folgender Wahlvorschlag für den ersten Wahlgang eingereicht worden: Priska Portmann, 1970, Buchrainweg 6 (parteilos).
Da für den freien Sitz nur eine Kandidatin angemeldet wurde, wird gemäss Paragraf 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist bis am Dienstag, 17. Oktober 2023, 12 Uhr, angesetzt.
Wenn innert der Nachmeldefrist keine weiteren Anmeldungen bei der Gemeindekanzlei eingehen, wird die Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Wahlvorschläge wären von mindestens zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Rothrist zu unterzeichnen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.