Die Schulanlage Loreto in Zug kann erweitert werden

Wie die Stadt Zug mitteilt, hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Schulanlage Loreto abgelehnt und die Bauarbeiten freigegeben.

Die Stadtverwaltung in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

In einer Beschwerde gegen die Baubewilligung der Stadt Zug vom 5. Juli 2022 machte eine Einzelperson übermässige Lärmimmissionen durch das Bauprojekt beziehungsweise die damit verbundene Erweiterung des Schulbetriebs geltend.

Nach dem Regierungsrat hat auch das Verwaltungsgericht die Beschwerde am 15. März 2024 vollumfänglich abgewiesen.

Das daraufhin erfolgte Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde an das Bundesgericht wurde von diesem abgewiesen.

Das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt laut dem Bundesgericht

In seiner Verfügung vom 24. Mai 2024 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass das Interesse der Öffentlichkeit, mit dem Bau der Schulerweiterung beginnen zu können, überwiege.

Die Vorsteherin des Baudepartements, Eliane Birchmeier, freut sich, dass es mit dem lang blockierten Bauvorhaben nun vorwärtsgehen kann:

«Wir haben die Arbeiten wieder an die Hand genommen und setzen alles daran, dass wir spätestens Ende dieses Jahres mit dem Bau starten können. Die Bauzeit wird rund zwei Jahre dauern.»

Die Schulanlage erhält zwei neue Trakte für 32 Klassen

Die 1969 eröffnete Oberstufen-Schulanlage Loreto stösst seit Längerem an ihre Kapazitätsgrenzen.

Für die 26 Klassen der Sekundar-, Real- und Werkschule mit derzeit 451 Schülern sind die räumlichen Reserven ausgeschöpft.

Mit der dringend notwendigen Erweiterung wird die Schulanlage Loreto um zwei neue Trakte ergänzt und Platz für insgesamt 32 Klassen geschaffen.

Dem Baukredit für die Erweiterung hat die Stadtzuger Stimmbevölkerung am 19. Dezember 2021 mit mehr als 94 Prozent überaus deutlich zugestimmt.