Kantonsrat beschliesst temporäre Leinenpflicht für Hunde in Wäldern

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen im Kanton Zug künftig ihre Vierbeiner während der Brut- und Gebärzeit im Wald an der Leine führen.

Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa

Im Kanton Zug sind Hundehalterinnen und -halter künftig verpflichtet, ihre Tiere während der Brut- und Setzzeit im Wald angeleint zu führen. Dies hat das Kantonsparlament am Donnerstag beschlossen.

Die Regierung hatte sich im Bericht und Antrag an das Parlament zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald gegen eine solche Bestimmung ausgesprochen.

Sie schlug vor, dass Hunde in Wäldern und am Waldrand in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind.

Leinenzwang nur in bestimmten Bereichen

Das Parlamente folgte am Donnerstag in der ersten Lesung aber mit 51 zu 24 Stimmen dem Antrag der vorberatenden Kommission, welche die Leinenpflicht im Wald zwischen April und Juli forderte.

Bislang müssen die Zuger Vierbeiner in der Schonzeit für Jungwild nicht angeleint werden. Dies hatte das Parlament 2015 beschlossen. Die Hunde müssen nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr an der Leine geführt werden.