Deutscher führte Bordelle in Wohnungen
Ende April muss sich ein deutscher Staatsbürger vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten, weil er in der Stadt Zürich ohne Bewilligung Bordelle in Wohnungen führte.
Weil er Wohnungen in der Stadt Zürich ohne Bewilligung zu Bordellen umfunktionierte, muss sich ein 47-jähriger Deutscher Ende April vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Auch in anderen Gemeinden war der Mann aktiv, er tauchte jedoch immer wieder unter.
Der Ingenieur wandte sein dreistes Geschäftsmodell im Raum Zürich dutzendfach an: Er mietete normale Wohnungen und richtete darin illegale Bordelle ein. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe. Wohnungsprostitution sei ein Zukunftsmodell, sagte er einst gegenüber dem «Blick». Dieser nannte den Deutschen fortan «Huren-Heiko».
In die Schlagzeilen kam der Bordell-Betreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt in Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts.
Prozess geplatzt
Ein erster Prozess gegen den 47-Jährigen in Bülach war im vergangenen Jahr geplatzt. Der Mann tauchte einfach nicht auf. Auch das Gericht wusste nicht, wo er sich aufhält. Nun gibt es einen neuen Versuch, ihm das Handwerk zu legen.
Das Zürcher Statthalteramt wirft ihm in neun Fällen vor, Wohnungen ohne Bewilligung zu Bordellen umfunktioniert zu haben. Die Prostituierten seien zudem nicht gemeldet gewesen.
Dafür wollte ihm das Statthalteramt eine Busse von 9000 Franken geben - die er aber nicht zahlen wollte, weshalb es am 29. April zum Prozess kommt. Ob der «Unternehmer» den Gerichtstermin wahrnimmt, ist allerdings fraglich.