Gewerbeverband will Arbeitstag statt Tag der Arbeit am 1. Mai

Dienstleistungsbetriebe, die nächste Woche wieder öffnen dürfen, sollen ausnahmsweise auch am 1. Mai arbeiten dürfen. Dies fordert der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV).

Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU. (Symbolbild) - Keystone

Der KGV ruft den Zürcher Regierungsrat dazu auf, sich dem Kanton Thurgau anzuschliessen und eine pauschale Ausnahmebewilligung zu erteilen, um am «Tag der Arbeit» arbeiten zu dürfen. Die Massnahme solle dabei helfen, den Ansturm von Kundinnen und Kunden nach dem wochenlangen Lockdown zu bewältigen, teilte der KGV am Mittwoch mit.

Der 1. Mai soll im Kanton Zürich für die Betriebe, welche am 27. April der Betrieb wieder aufnehmen können, ein Arbeitstag sein, wenn diese das möchten. Gelten würde diese Ausnahmeregelung somit für Gärtnereien, Blumenläden, Bau- und Gartenfachmärkte sowie personenbezogene Dienstleistungsbetriebe mit Körperkontakt wie medizinischen Massagen, Tattoo- und Kosmetikstudios , Coiffeure, Zahnärzte und Physiotherapeuten.