Kanton Zürich will künstliche Intelligenz in Gesetz regeln

Der Zürcher Regierungsrat will den Umgang mit künstlicher Intelligenz im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) regeln.

Die Flagge des Kantons Zürich. - Keystone

Der Regierungsrat beabsichtigt, die neue Aufgabe eines Öffentlichkeitsprinzip-Beauftragten bei der kantonalen Datenschutzbeauftragten anzusiedeln, wie der Regierungsrat am Freitag, 4. August 2023, mitteilte.

Dort erhalten Privatpersonen schon heute Beratung über ihre Rechte, aber auch öffentliche Stellen werden unterstützt, ausserdem gibt es eine niederschwellige Vermittlung bei Streitigkeiten, die den Informationszugang betreffen.

Einsatz algorithmischer Entscheidsysteme in ein Verzeichnis eintragen

Neu soll das IDG auch den Umgang mit offenen Behördendaten und künstlicher Intelligenz (KI) regeln.

Alle öffentlichen Organe sind künftig verpflichtet, den Einsatz algorithmischer Entscheidsysteme in ein Verzeichnis einzutragen, wenn diese eine Auswirkung auf die Grundrechte haben können, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Personen, die Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten verlangen, werden zudem darüber informiert, wenn ihre Daten KI-gestützt bearbeitet werden.

Die Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.