Zürcher Bericht zu Härtefallklausel: «Ausschaffung ist die Regel»

Anders als die SVP vermutet hatte, wendet die Zürcher Justiz die Härtefallklausel bei kriminellen Ausländern nicht übermässig häufig an. Eine Auswertung des vergangenen Jahres zeigt, dass die Härtefallklausel nur in 15 Prozent der Fälle zum Einsatz kam.

Blick in den Regierungsratssaal des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

«Ausschaffung ist die Regel», zu diesem Schluss kommen Regierungsrat und die Zürcher Gerichte, wie sie am Donnerstag mitteilten. Die Gerichte hatten im vergangenen Jahr in 418 Fällen zu prüfen, ob ein krimineller Ausländer ausgeschafft werden soll.

In 352 Fällen ordneten die Gerichte eine Landesverweisung an. Dies entspricht einem Anteil von 84 Prozent. Nur in 62 Fällen (15 Prozent) wandten die Gerichte die Härtefallklausel an, etwa weil ein Verurteilter bereits sehr gut integriert, in der Schweiz geboren oder aufgewachsen ist. In vier weiteren Fällen (1 Prozent) verzichtete das Gericht aus anderen Gründen auf eine Ausschaffung.

Seit Oktober 2016 werden Ausländerinnen und Ausländer, die bestimmte Straftaten, so genannte Katalogtaten, begehen, automatisch aus der Schweiz in ihre Herkunftsländer ausgeschafft. Die Gerichte verhängen dazu jeweils eine Landesverweisung. Auslöser für diese Regelung war die Ausschaffungsinitiative der SVP, die vom Volk angenommen worden war.