Zürcher Dolder-Badi: Kein Picknick-Verbot und «oben ohne» erlaubt

Das Freibad am Zürichberg hat nachgegeben. Das scharf kritisierte Picknick-Verbot wurde aufgehoben und «oben ohne» ist jetzt auch in der Dolder-Badi erlaubt.

Die Dolder-Badi im Jahr 1969. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Dolder-Badi darf wieder gepicknickt werden, nach dem letztjährigen Verbot.
  • Auch wurde das «oben ohne»-Verbot aufgehoben.
  • Dies, da sich das Bad dem Verbund der Zürcher Bäder angeschlossen hat.

In der letzten Badesaison wurde in der Dolder-Badi am Zürichberg ein Picknick-Verbot ausgesprochen. Also keine mitgebrachten Snacks mehr auf der Liegewiese.

Ein Picknick-Verbot im Schwimmbad? Für einige Badegäste untragbar, wie sich zeigt. Eine 41-jährige Frau, Stammgast in der Badi, bezeichnete diese Regelung als «unsäglich», wie die «Zürichsee Zeitung» berichtet.

Umfrage

Finden Sie ein Picknick-Verbot in einer Badi gut?

Ja.
30%
Nein.
70%

Doch René Läuchli, der neue Manager der Badi-Betreiberin Dolder Sports, hat dem nun ein Ende bereitet. Nach seiner Übernahme der Badi Anfangs Jahr ist Läuchli auf den Verwaltungsrat zugegangen. Dieser hat die Betriebsordnung überarbeitet und das Picknick-Verbot wurde wieder aufgehoben.

Die 41-jährige Kritikerin scheint ebenfalls besänftigt zu sein. «Ich fühle mich wieder willkommener», wird sie von der «Zürichsee Zeitung» zitiert. Doch wer jetzt gleich den Grill auspacken wollte, wird enttäuscht – denn Kohleschalen und Grills bleiben aus Sicherheitsgründen weiterhin verboten.

Oben ohne ist in Zürichs Bädern erlaubt, schreibt der Stadtrat in der Antwort auf eine Anfrage. Das war schon in den 1980er Jahren so, wie das Bild zeigt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/STR

Was jedoch nicht verboten bleibt, ist in der Dolder-Badi das «oben ohne». Die Tatsache, dass sich das ehemals private Schwimmbad dem Verbund der Zürcher Bäder angeschlossen hat, ist der Grund dafür. Die städtischen Regeln wurden nämlich übernommen – also auch die Regel, dass beide Geschlechter oben ohne baden dürfen. Jedoch nur «solange das Verhalten und die Bekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzt», heisst es in der Badeordnung.