Zürich: Städtische Wohnung auf Airbnb - bei Wiederholung Kündigung
Die Stadt Zürich hat den Mieter einer städtischen Wohnung gemahnt: Er hatte die Wohnung über die Mietplattform Airbnb zur Vermietung ausgeschrieben, was verboten ist.
Im Wiederholungsfall droht der Mietpartei die Kündigung, wie Liegenschaften Stadt Zürich am Dienstag mitteilte. Das Vermietungsreglement für städtische Wohnungen verbietet Untervermietungen über Vermietungsplattformen.
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