Amanda Knox: Der letzte Kampf um Gerechtigkeit

Das Justizdrama um Amanda Knox geht in eine neue Runde – wahrscheinlich die letzte.

Amanda Knox. - AFP

Die US-Amerikanerin Amanda Knox legte nach ihrer Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen Verleumdung bei der italienischen Justiz offiziell Berufung ein, um einen kompletten Freispruch zu erreichen. Dies teilten ihre Anwälte mit. Mit dem Fall muss sich nun erneut Italiens höchstes Gericht befassen, der Oberste Kassationsgerichtshof in Rom.

Damit hat die heute 37-Jährige bereits gute Erfahrungen gemacht: Die Richter in Rom sprachen sie 2015 nach zwei Schuldsprüchen der unteren Instanzen endgültig vom Vorwurf frei, ihre britische Mitbewohnerin Meredith Kercher ermordet zu haben. Der Fall liefert bis heute Stoff für viele Spekulationen.

Schuldig gesprochen wegen Verleumdung

Knox – oft auch als «Engel mit den Eisaugen» betitelt – war im Juni von einem italienischen Berufungsgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie nach ihrer Verhaftung bei der Polizei einen offensichtlich unschuldigen Barmann als Mörder angeschwärzt hatte. Zurück hinter Gitter muss sie aber nicht: Die dreijährige Haftstrafe hat sie bereits durch ihren früheren Aufenthalt in italienischen Gefängnissen verbüsst.

Knox lebt heute wieder an der Westküste der USA. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie sieht sich als Opfer der italienischen Justiz. Im Hauptverfahren war die Amerikanerin zwei Mal wegen der Ermordung ihrer damaligen Mitbewohnerin schuldig gesprochen worden. In letzter Instanz gab es dann aber 2015 einen lupenreinen Freispruch.

Der Mord ist bis heute nicht geklärt

Der Mord war Grundlage für Bücher, Filme und auch eine erfolgreiche Serie. Der Mord an der 21 Jahre alten Meredith Kercher in der mittelitalienischen Stadt Perugia im November 2007 sorgt seither immer wieder für Schlagzeilen.

Die junge Britin war während eines Austauschsemesters in der Wohnung aufgefunden worden, die sie sich mit drei anderen jungen Frauen geteilt hatte, unter anderem mit Amanda Knox. Wegen Beihilfe zum Mord wurde ein damals 20-jähriger Mann verurteilt, dessen Fingerabdrücke am Tatort gefunden worden waren.