Gab Meghan Markle Gerichtsinfos an Biografen weiter?
Privatsphäre sei ihr super wichtig, hiess es bislang immer. Doch nun scheint es Meghan Markle selbst gewesen zu sein, die Gerichtsdetails weitergab.
Das Wichtigste in Kürze
- Meghan Markle führt in London einen Prozess gegen ein englisches Blatt.
- Unter anderem klagt sie auf ihre Privatsphäre.
- Doch nun macht der zuständige Richter eine pikante Aussage diesbezüglich.
Wie jetzt?
Prinz Harry (35) und Meghan Markle (39) beschwerten sich erst im letzten Jahr darüber, dass sie von der britischen Presse ungerecht behandelt würden. Die Ex-Darstellerin zog sogar gegen «Associated Newspapers», den Herausgeber der «Mail on Sunday» vor Gericht.
Doch nun stellt ausgerechnet ein Richter alles infrage. Denn dieser lässt durchblicken, dass Meghan Markle selbst Informationen ihres Gerichtsprozesses an die Öffentlichkeit gegeben haben soll.
Genauer gesagt an einen der Autoren (Omid Scobie) des Enthüllungsbuchs «Finding Freedom». So schreibt es jetzt die deutsche Zeitschrift «Gala», der Gerichtsunterlagen vorliegen.
Der Reihe nach …
Richter Mark Warby entschied gerade erst zugunsten Meghans, dass die Namen ihrer fünf Freundinnen vorerst geheim bleiben und nicht von «Mail on Sunday» genannt werden dürfen. Dagegen hatte die Frau von Prinz Harry unter anderem geklagt.
Interessant wird allerdings die Begründung des Richters. Es gebe Hinweise darauf, dass die Seite der Herzogin «die Medien von Anfang an energisch über dieses Verfahren informiert hat», heisst es in der Zeitschrift weiter.
So habe Autor Omid Scobie am Morgen des 9. Juli über Meghans Antrag getwittert. Pikant: Lediglich 58 Minuten, nachdem jener bei Gericht eingegangen sei.
Richter Warby in seinem Urteil weiter: «Die Schlussfolgerung ist, dass ihm (Scobie) von Vertretern des Antragstellers (Meghan Markle) eine Kopie zur Verfügung gestellt wurde. Das scheint sehr wahrscheinlich.»
Doch Meghan Markle scheint nicht die Einzige zu sein, die vom Richter ertappt zu sein scheint. Laut Warby hätten beide Seiten des Rechtsstreits «die Bereitschaft gezeigt (...), das Begründet-Sein ihres Streits in der Öffentlichkeit, ausserhalb des Gerichtssaals und vor allem in Medienberichten, auszuspielen».