Madonna muss Versteigerung persönlicher Gegenstände hinnehmen
Die US-Sängerin Madonna ging gegen die Versteigerung einiger ihrer persönlichen Gegenstände vor. Ein Gericht entschied nun, dass der Verkauf ihrere angeblichen Unterhosen legitim sei.
Das Wichtigste in Kürze
- Madonnas persönliche Gegenstände dürfen versteigert werden.
- Dies entschied ein Gericht in New York.
- Die Versteigerung soll im Juli stattfinden.
US-Popstar Madonna muss es hinnehmen, dass eine Reihe persönlicher Gegenstände öffentlich versteigert werden. Ein Richter des Manhattan Supreme Courts in New York wies am Montag die von der Sängerin eingelegten Rechtsmittel gegen die Versteigerung ab, wie US-Medien unter Berufung auf Gerichtsdokumente berichteten. Versteigern lassen will die Objekte die frühere Kunstberaterin und Freundin Madonnas, Darlene Lutz.
Unter den Gegenständen befinden sich ein Brief ihres Ex-Freunds Tupac Shakur, eine Bürste mit ihren Haaren sowie eine Unterhose, die die heute 59-Jährige angeblich einmal trug. Die Sängerin hatte im Juli gerichtlich bewirkt, dass diese Gegenstände vorerst nicht versteigert werden durften.
Zwar hätte Madonna die Gegenstände zurückverlangen können, nachdem sie ihr offenbar im Jahr 2004 bei einem Umzug abhanden gekommen waren, allerdings hatte sie dazu nach dem in New York geltenden Recht nur drei Jahre Zeit. Ihr Anspruch sei daher verjährt, so der Richter in der Entscheidung. Ausserdem würde ein Vertrag, den Madonna und Lutz vor Jahren unterschrieben hatten, «alle zukünftigen Ansprüche» ausschliessen. Das Auktionshaus Gotta Have It! Collectibles kündigte daraufhin an, die Dinge aus Madonnas Besitz im Juli versteigern zu wollen.