Michelle erhält Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung
Die Schlagersängerin Michelle wird wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Ein Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate gegen die Deutsche erlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schlagersängerin Michelle erhält achtmonatigen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung.
- Es wäre eine bedingte Haftstrafe, falls der Strafbefehl rechtskräftig wird.
- Die Deutsche will offenbar Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
Harter Tobak für Schlagersängerin Michelle (51): Erst wird sie von ihrem Manager gefeuert und jetzt hat das Amtsgericht Bonn gegen die Deutsche einen Strafbefehl über acht Monate erlassen. Es handelt sich dabei um eine bedingte Haftstrafe, sie ist also zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle der Rechtskraft würde Michelle aber als vorbestraft gelten.
Was ist passiert? Im Oktober wurde ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Berühmtheit soll von 2018 bis 2020 Steuern hinterzogen haben. Deswegen musste Michelle bereits knapp 160'000 Euro an das Finanzamt zahlen.
Was sagt die Schlagersängerin dazu? Ihr Anwalt teilt auf Anfrage von «RTL» mit: «Meine Mandantin wird dagegen Rechtsmittel einleiten.» Wie der Sender weiter berichtet, habe man erfahren, dass der Strafbefehl erst Anfang dieser Woche auf den Weg gebracht wurde.
Es sei deshalb möglich, dass Michelle das Schreiben noch gar nicht erreicht hat. Nach dem Erhalt, hat die Sängerin demnach zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Ansonsten wird der Strafbefehl rechtskräftig.