Yoko Ono klagt gegen «Yoko Mono»-Bar
Der Streit mutet kurios an: Yoko Ono, die steinreiche Witwe von John Lennon, geht juristisch gegen eine Szene-Kneipe in Hamburg vor. Der Grund: Sie sieht wegen der Namensähnlichkeit mit dem «Yoko Mono» eine Verwechslungsgefahr. Nun entscheidet ein Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- John Lennons Wittwe Yoko Ono klagt gegen Hamburger Bar «Yoko Mono».
- Es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.
- Yoko Ono hatte zuvor eine polnische Limonaden-Firma mit dem Namen «John Lemon» verklagt.
17 Jahre lang hatte Yoko Ono an einer Kneipe im Hamburger
Karolinenviertel nichts auszusetzen. Warum auch, könnte man meinen, lebt John
Lennons Witwe doch Tausende Kilometer von der norddeutschen Hafenstadt entfernt
in ihrem Domizil in New York.
Doch plötzlich bekam der Betreiber der Bar «Yoko Mono» Post
–
mit der Aufforderung, den Namen des Szene-Lokals umgehend zu ändern. Der
Grund: Es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.
Kopfschütteln des Barbesitzers
Das Hamburger Landgericht gab der Klage Recht und stellte am
12. Juli eine einstweilige Verfügung aus, inklusive Strafandrohung in Höhe von
250’000 Euro. Sehr zum Unmut des Barbesitzers Nima Garous-Pour, der über das
Vorgehen der schwerreichen Lennon-Witwe nur den Kopf schütteln kann. «Dass jemand
sich von einem anderen Kontinent aus das Recht nehmen kann, eine kleine Kneipe
zu verklagen, das finde ich absurd», sagte er bei der Anhörung im Oktober.
Zudem wurde erst im September bekannt, dass die
Limonade einer polnischen Firma nicht länger «John Lemon» heissen darf. Die
Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu
verkaufen, argumentierten die Anwälte von Yoko Ono.