AHV-Reform: Übersicht der wichtigsten Änderungen
Die Abstimmung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird im September über die Bühne gehen. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte der AHV-Reform.
Das Wichtigste in Kürze
- Die AHV-Reform kommt im Herbst vor das Volk.
- Die Vorlage soll die Alters- und Hinterlassenenversicherung fit für die Zukunft machen.
- Das Wichtigste in Kürze.
Die Abstimmung über die neuste AHV-Reform findet am 25. September statt. Mit dieser Reform verknüpft ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Auch über die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre wird entschieden. Das Wichtigste zur Doppelvorlage:
Ab 2029 Rote Zahlen
In den vergangenen Jahren sind sämtliche Bemühungen gescheitert, die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu stabilisieren. Die letzte Reform der AHV fand 1997 statt. Mit der damaligen zehnten AHV-Reform wurde das Frauenrentenalter von 62 auf 64 Jahre erhöht.
Eine Atempause verschaffte der AHV die 2019 vom Volk angekommene Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Die AHV erhält seither jährlich über zwei Milliarden Franken zusätzlich. Schon damals war aber klar, dass diese Finanzspritze nicht ausreicht.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geht nach jüngsten Prognosen davon aus, dass die AHV ab 2029 rote Zahlen schreiben würde. Das Defizit schätzt sie auf 1,6 Milliarden Franken. 2032 läge das Betriebsergebnis der Alters- und Hinterlassenenversicherung demnach bei minus 3,8 Milliarden Franken.
Reform für Alters- und Hinterlassenenversicherung für 2024 geplant
Die AHV-Reform (AHV 21) soll dafür sorgen, dass die Einnahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung deren Ausgaben weiterhin decken können. Das ordentliche Rentenalter soll für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Tritt die Reform Anfang 2024 in Kraft, werden Frauen mit Jahrgang 1964 als erste mit 65 Jahren pensioniert. Das neue Referenzalter gilt auch für die berufliche Vorsorge.
Die Frauen der neun Übergangs-Jahrgänge erhalten als Kompensation lebenslang einen Zuschlag auf die Rente, abhängig von Jahrgang und Einkommen. Frühpensionierten Frauen der Übergangsjahrgänge wird die Rente weniger stark gekürzt. Tritt die Reform 2024 in Kraft, sind es die Jahrgänge 1961 bis 1969. Wer vor der Rente wenig verdient hat, profitiert am meisten vom Ausgleich.
Die Vorlage bringt weiter eine flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren. Bundesrat und Parlament wollen zudem mehr Anreize setzen, damit auch über 65-Jährige einer bezahlten Arbeit nachgehen. Frauen der neun Übergangsjahrgänge können die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen.
Verknüpft mit Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung soll zudem mehr Geld erhalten. Der Normalsatz soll zugunsten der AHV um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent angehoben werden. Der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen stiegen je um 0,1 Prozentpunkte.
Die Änderungen im AHV-Gesetz und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind miteinander verknüpft. Die eine Teilvorlage kann ohne die andere nicht in Kraft treten. Für die Mehrwertsteuer-Erhöhung muss die Bundesverfassung geändert werden; entsprechend neben dem Volks- auch das Ständemehr nötig.
17, 3 Milliarden mehr
Sozialminister Alain Berset nennt die Vorlage im Namen des Bundesrats und einer Parlamentsmehrheit «einen Kompromiss aus Mehreinnahmen und Einsparungen». Die Reform sei nötig und dringend, damit sich die finanzielle Situation der Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht verschlechtere.
Mit der Reform hätte die AHV in den nächsten zehn Jahren rund 17,3 Milliarden Franken mehr zur Verfügung. Der Bund hat errechnet, dass dann noch eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken bleibt.
Der Nationalrat hiess die Änderungen im AHV-Gesetz mit 125 zu 67 Stimmen, die Mehrwertsteuererhöhung mit 126 zu 40 Stimmen gut. Der Ständerat sagte mit 31 zu 12 Stimmen respektive mit 43 zu 0 Stimmen Ja zur Doppelvorlage.
«Sparen zulasten der Frauen»
Gegen die AHV-Reform hat ein linkes Bündnis das Referendum ergriffen. Im März waren über 150'000 Unterschriften gegen die Vorlage eingereicht worden. Mit der Erhöhung des Rentenalters werde zulasten der Frauen gespart, argumentieren SP, Linke und Gewerkschaften.
Es gehe um sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren, die eingespart werden sollen. Das bedeute für Frauen, die ohnehin schon ein Drittel tiefere Renten hätten als Männer, eine Rentenkürzung von durchschnittlich 26'000 Franken: Jede Frau müsse auf eine Jahresrente von 22'000 Franken verzichten und werde in diesem Jahr weitere 4000 Franken einzahlen.
Auch die mit der Reform vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent sei abzulehnen, so die Referendumsführer. Das Timing dafür sei falsch: Es falle in eine Zeit, in der die Preise explodierten und ein Prämienschock angekündigt worden sei.