Bald sind alle europäische Sonderzeichen für Pässe zugelassen

Sonderzeichen können ab dem 11. November in amtlichen Dokumenten der Schweiz verwendet werden.

Ab dem 11. November dürfen Sonderzeichen auf Buchstaben in amtlichen Schweizer Dokumenten wie Pässen und Identitätskarten verwendet werden. (Symbolbild) - keystone

Sonderzeichen auf Buchstaben können ab dem 11. November in amtlichen Dokumenten der Schweiz wie Pässe oder Identitätskarten geschrieben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch eine Änderung der entsprechenden Verordnung gutgeheissen. Bis auf wenige Ausnahmen werden alle Sonderzeichen europäischer Sprachen in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz geführt werden können, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Als Beispiel nannte er das in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem C (Ć). Die Änderung wird laut Communiqué am 11. November mit der Einführung des neuen elektronischen Personenstandregisters Infostar New Generation (Infostar NG) umgesetzt. Um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, könne jede betroffene Person die Anpassung der Namensschreibweise ab dem 1. Januar 2025 beantragen.

Ausländer dürfen Zivilstandsbeamte werden

Für diese Änderung müssten Einzelpersonen mit einer Gebühr von 75 Franken rechnen. Während Familien eine Pauschale von 100 Franken zahlen müssten. Eine Änderung ist dann kostenlos, wenn der Eintrag ohnehin geändert werden musste, wie es weiter hiess.

Weiter werden mit dem Inkrafttreten der Verordnung auch Ausländerinnen und Ausländer den Beruf der Zivilstandsbeamtin oder -beamten ausführen dürfen. Bis anhin war er Schweizerinnen und Schweizern vorenthalten.