Berset will elektronisches Patientendossier zur Pflicht machen

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier endlich etablieren. Gesundheitsminister Alain Berset zeigt, mit welchen Massnahmen dies gelingen soll.

Medienkonferenz mit Bundespräsident Alain Berset zum elektronischen Patientendossier als Pfeiler im Gesundheitssystem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das elektronische Patientendossier soll zum Standard für alle werden.
  • Es soll die Widerspruchslösung gelten: Wer nichts sagt, der bekommt automatisch ein EPD.
  • Entlang der gesamten Behandlungskette soll der Einsatz vorgeschrieben werden.

Das elektronische Patientendossier (EPD) wurde mit grosser Verspätung 2021 eingeführt. Doch die Einführung verläuft schleppend, wie der Bundesrat bereits im August des gleichen Jahres feststellte. «Wir sind nicht so vorwärtsgekommen, wie wir uns das vorgestellt haben», gestand Gesundheitsminister Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz erneut. Man sei bei der Erarbeitung ab 2015 zu viele Kompromissen eingegangen.

Entwicklung der Anzahl Personen mit einem Elektronischen Patientendossier (EPD) in der Schweiz, nach Geschlecht 2022-2023. - BAG

Nun startet er deswegen den nächsten Anlauf, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreieben. So soll in Zukunft für alle Patientinnen und Patienten, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden.

In diesem Opt-Out-Modell soll jedoch ein Widerspruch gegen die Eröffnung beim Kanton möglich sein. Jede und jeder soll auch selber entscheiden können, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben.

EPD-Pflicht für alle Fachpersonen im Gesundheitswesen

Auf der anderen Seite soll das EPD allen Fachpersonen entlang der gesamten Behandlungskette vorgeschrieben werden. Denn aktuell gilt dies nur für alle Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime. Neu dazu kommen sollen die ambulanten Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren.

Umfrage

Haben Sie ein elektronisches Patientendossier?

Ja.
12%
Nein.
88%

Sie müssen sich einem der aktuell acht EPD-Anbieter anschliessen und Informationen zu Behandlungen mit den dafür relevanten Daten und Resultaten darin ablegen.

Nachhaltige Finanzierung

«Die Finanzierung muss klar geregelt sein und das war bislang nicht der Fall», so Alain Berset. Das soll sich nun ändern mit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund soll die Weiterentwicklung koordinieren und finanzieren. Die Finanzierung des Betriebs soll hingegen Sache der Kantone sein.

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten vereinfachen. - Keystone

Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat auch die Nutzbarmachung der Daten für die Forschung regeln. «Hier gilt nicht ein Opt-Out, sondern ein Opt-In-Modell», erklärt Berset. Jede und jeder soll also selber entscheiden, welche anonymisierten Daten der Forschung verfügbar gemacht werden sollen.

Datensicherheit im elektronischen Patientendossier

«Der Anspruch des EPD ist der, dass er jederzeit den höchsten Sicherheitsansprüchen genügt», stellt BAG-Direktorin Anne Lévy auf die Datensicherheit angesprochen klar. Die Einhaltung des Datenschutzes würde mittels regelmässigen Zertifizierungen sichergestellt. Eine hundertprozentige Sicherheit könne aber nie gewährleistet werden – dies sei aber auch heute nicht der Fall.

BAG-Direktorin Anne Lévy. - keystone

Neu sind auch Sanktionen vorgesehen für Akteure vorgesehen, die trotz Pflicht beim EPD nicht mitmachen. Die Rede ist von Bussen bis zu 250'000 Franken.

Der Bundesrat schickt die Vorlage nun in die Vernehmlassung bis am 19. Oktober.