Bundespräsident der Schweiz in Italien: Weg von schwarzer Liste
In Sachen Besteuerung natürlicher Personen ist die Schweiz auf der schwarzen Liste Italiens. Ignazio Cassis, Bundespräsident der Schweiz, will das ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz bleibe «ohne Grund» auf dieser Liste, erklärte Ignazio Cassis.
- Sie erhöht den Verwaltungsaufwand für Italiener, die sich hier niederlassen wollen.
Der Bundespräsident der Schweiz, Ignazio Cassis, hat Italien aufgefordert, die Schweiz von seiner schwarzen Liste bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen zu streichen. Die Schweiz bleibe «ohne Grund» auf dieser Liste, beklagte er.
Bundespräsident der Schweiz in Mailand
«Es spielt keine Rolle, aber es ist 'hässlich'», dort zu stehen, sagte der Tessiner am Freitag bei der Eröffnung des House of Switzerland in Mailand. Er sprach in Anwesenheit des italienischen Aussenministers Luigi Di Maio und des Ministers für den digitalen Übergang, Vittorio Colao.
Die schwarze Liste von 1999 sieht «eine Umkehr der Beweislast» in Bezug auf den Steuerwohnsitz für in Italien ansässige natürliche Personen vor, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
In Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse vertrat der Bundesrat in den letzten Jahren die Ansicht, dass die Aufnahme in diese Liste keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Banken hat. Sie erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand für Italienerinnen und Italiener, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Ausserdem habe sie einen «negativen Beigeschmack» für das Image der Schweiz.
Auch Besteuerung von Grenzgängern Thema
Cassis, der von der Nachrichtenagentur Ansa zitiert wurde, bedauerte auch, dass ein zweiter Steuerstreit noch nicht gelöst sei: die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Er würde es begrüssen, wenn das italienische Parlament diesen bis zum Besuch des italienischen Präsidenten Sergio Mattarella in Zürich im Herbst beilegen würde.
Nach jahrelangen Verhandlungen unterzeichneten Bern und Rom im Dezember 2020 ein Abkommen, das nach Ansicht des Bundesrates das System aus dem Jahr 1974 deutlich verbessert. Die eidgenössischen Räte gaben im März dieses Jahres grünes Licht für die Ratifizierung des Abkommens. In Italien steht die Zustimmung noch aus.
Das Abkommen sieht vor, dass der Bund 80 Prozent der Quellensteuern behält, die auf das Einkommen von Grenzgängern erhoben werden, die künftig in der Schweiz arbeiten werden. Die «neuen» Grenzgänger - also diejenigen, die nach Inkrafttreten des Vertrags in die Schweiz kommen - unterliegen ebenfalls der ordentlichen Besteuerung in Italien, das die Doppelbesteuerung gegebenenfalls beseitigen muss.
Italien unterstützt Schweizer Kandidatur für Uno-Sicherheitsrat
Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsbestimmung. Diese Grenzgänger bleiben ausschliesslich und bis zum Ende des Steuerjahres 2033 der Besteuerung in der Schweiz unterworfen.
Beim Treffen mit dem Bundespräsident der Schweiz hat Italiens Aussenminister Luigi Di Maio zudem die Schweiz zu ihrer Kandidatur für einen temporären Sitz im Uno-Sicherheitsrat ermuntert. «Wir unterstützen sie nicht nur, wir wünschen alles Gute», sagte Di Maio.
Der Uno-Sicherheitsrat müsse sich in dieser Zeit stärken. Stattdessen zeige sich leider die Schwäche des Multilateralismus, «wenn eine Atommacht, die im Rat vertreten ist, bewusst beschliesst, in ein anderes Land einzufallen». Di Maio zielte dabei auf Russland, das gegen die Ukraine seit Ende Februar einen Angriffskrieg führt.