Bundesrat befürwortet klarere Haftungsregeln im Gütertransport

Nach dem Gotthard-Unfall drängt der Bundesrat auf klarere Haftungsregeln im Güter-Bahnverkehr.

Verunglückte Güterwagen am Unfallort im Gotthard-Basistunnel. (Archivbild) - Urs Flueeler/KEYSTONE/dpa

Für die Haftung für Schäden im Güter-Bahnverkehr braucht es klarere Regeln. Der Bundesrat ist bereit, die vor dem Hintergrund der Entgleisung eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel eingereichten Forderungen umzusetzen. Er beantragt ein Ja zur einer mit Verweis auf den Unfall im Gotthard-Basistunnel eingereichten Motion.

Nähere Ausführungen dazu macht der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme allerdings nicht. Die Motion kommt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N). Sie verlangt eine Gefährdungshaftung für Wagenhalter – ebenso wie sie für Bahnunternehmen gilt. Wagenhalter sollen sich zudem versichern müssen für eine festgelegte Deckungssumme.

Bundesrat setzt sich international ein

Und der Bundesrat soll sich in internationalen Gremien für eine gerechtere Risikoverteilung zwischen Wagenhaltern und Bahnunternehmen einsetzen. Die Mehrheit der KVF-N verspricht sich durch eine Überarbeitung der Haftpflicht-Vorgaben, dass für die Wagenhalter Anreize geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen.

Mit 13 zu acht Stimmen bei vier Enthaltungen beschloss die Kommission die Motion. Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug auf der Fahrt von Chiasso TI nach Basel im Gotthard-Bahntunnel. Gemäss einem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ein Radscheibenbruch für den Unfall verantwortlich.

Ursache des Unfalls: Ermüdungsrisse

Grund dafür dürften gemäss der Sust Ermüdungsrisse im Metall gewesen sein. Laut der KVF-N wird SBB Cargo «als ausführender Beförderer mit grösster Wahrscheinlichkeit für den Unfall haftbar sein».

Nach geltendem Recht hafte der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Eisenbahnunternehmen nachweisen könne, dass diesen ein Verschulden treffe. Ein Mangel am Wagen genüge für diesen Nachweis nicht.