Bundesrat genehmigt Rüstungsvereinbarungen nachträglich

Der Bundesrat hat kürzlich 24 Verträge zu internationaler Kooperation im Bereich der militärischen Ausbildung und Rüstung unterzeichnet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat genehmigt einige Rüstungsvereinbarungen der armasuisse.
  • Betroffen sind darin Panzer, ein Luftabwehrsystem und das Kampfflugzeug F/A-18.

Das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) hat in der Vergangenheit Rüstungsvereinbarungen unterzeichnet, die der Bundesrat hätte genehmigen müssen. Dieser hat am Mittwoch nachträglich seinen Segen dazu gegeben.

Es handelt sich um 24 Verträge zu internationalen Kooperationen bei der militärischen Ausbildung und Rüstung. Nach Angaben des Bundesrats sind diese von beschränkter Tragweite.

Gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch regeln die Vereinbarungen unter anderem den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Unterhalt beim Kampfpanzer Leopard 2, dem Schützenpanzer CV 90, dem Radschützenpanzer Piranha, dem Leichten Fliegerabwehr-Lenkwaffensystem Stinger und dem Kampfflugzeug F/A-18.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK) hatte die Rüstungskooperation in einem Bericht von 2015 untersucht. Die Genehmigung aller verbindlicher Abkommen durch den Bundesrat ist eine der darin formulierten Empfehlungen.

Die GPK stellte damals aber noch weitere Mängel fest. Unter anderem empfahl sie konkretere strategische Vorgaben für die internationale Kooperation und eine bessere Kontrolle der Einhaltung. Der Bundesrat wies das Anliegen jedoch zurück. Seiner Meinung nach sind abstrakte Vorgaben wenig sinnvoll, da der Kooperationen konkrete Anliegen und Bedürfnissen zu Grunde liegen.