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Bundesrat: Hohe Erwartungen an Stalking als Tatbestand

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Bern,

Die Rechtskommission des Nationalrats will Stalking als eigenständigen Straftatbestand einführen. Der Bundesrat warnt vor hohen Erwartungen.

Eine Nationalratskommission will für das so genannte Stalking einen eigenen Straftatbestand schaffen. (Symbolbild)
Die Rechtskommission des Nationalrats will für das Stalking einen eigenen Straftatbestand schaffen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/REINHOLD HUEGERICH

Stalking, also wiederholtes Nachstellen, soll nach dem Willen der Rechtskommission des Nationalrats ein eigener Straftatbestand werden. Der Bundesrat anerkennt dieses Bedürfnis. Er warnt gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen, wie er am Mittwoch mitteilte.

Gerade weil einzelne solcher Nachstellungen für sich alleine strafrechtlich unproblematisch sein könnten, bleibe es auch mit einem eigenständigen Tatbestand schwierig zu beurteilen, ab wann das Opfer in strafbarer Weise in seiner Freiheit zur Lebensgestaltung beschränkt werde, so der Bundesrat. Weiter kämen mit einem eigenen Straftatbestand des Stalkings voraussichtlich mehr Aufwand und höhere Kosten auf die Strafverfolgung zu. Der Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) müsse deshalb dahingehend präzisiert werden, dass eine Nachstellung erst dann vorliege, wenn das Opfer «auf unzumutbare Weise» eingeschränkt wird, fordert der Bundesrat.

Nur das Opfer entscheidet

Mit dieser Anpassung sollen laut dem Bundesrat verhältnismässig geringfügige Eingriffe in die Freiheit des Opfers von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Zudem soll die Tat ausschliesslich auf Antrag des Opfers verfolgt werden. Nur das Opfer könne beurteilen, ob sein Sicherheits- oder Freiheitsgefühl beeinträchtigt sei, findet die Landesregierung.

Ein Strafverfahren soll nicht gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden können. Anders als im Entwurf der RK-N soll dies nach Ansicht des Bundesrats auch in Paarbeziehungen gelten. Im Vorfeld hatte der Bundesrat argumentiert, dass es bereits heute sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten gäbe, um gegen die einzelnen Verhaltensweisen vorzugehen.

Deshalb hatte er sich bis anhin gegen die Einführung eines expliziten Tatbestands der Nachstellung im Strafgesetzbuch ausgesprochen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hätten jedoch gezeigt, dass der Vorschlag für einen eigenständigen Tatbestand des Stalkings mehrheitlich begrüsst werde, teilte der Bundesrat weiter mit.

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