Bundesrat will Gesetz bis Sommer 2018
Verschiedene Angebote und Dienstleistungen im Internet setzen voraus, dass sich die Nutzer korrekt und sicher identifizieren können. Deshalb hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf bis im Sommer 2018 in Aufrag gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will ein Gesetz verabschieden, welches die Identifikation im digitalen Raum (E-ID) klar regelt.
- Entsprechende Regeln sollen bis Sommer 2018 erlassen werden.
- Künftig liegt die Datenverwaltung der Nutzer beim EJPD, wobei nicht-staatliche Institutionen Identifikationslösungen anbieten können.
Der Bundesrat hat entschieden, ein Gesetz zu verabschieden,
welches die Identifikation im digitalen Raum (E-ID) klar regelt. Dieses soll klare Regeln für die Datenerfassung und -verwaltung beinhalten, die Anbieter der
entsprechenden Dienste sowie den Datenschutz.
Konkret soll das Gesetz Regeln für einen staatlich
anerkannten Identitätsnachweis festlegen. Dieser soll es Schweizer Nutzern
ermöglichen, sich bei bestimmten Angeboten mit voller Kontrolle über die
eigenen Daten im Internet zu identifizieren und die User vor Verwechslung oder
Datendiebstahl schützen.
Kontrolle beim
EJPD
Der Bundesrat möchte, dass ein staatliches Gremium
die Kernaufgabe - etwa die Prüfung von Name, Geschlecht und Geburtsdatum - bei
der Ausstellung einer digitalen Identität wahrnimmt. Eine eigens dafür eingerichtete
Identitätsstelle im EJPD soll dies künftig sicherstellen.
Die Anbieter von Datenträgern der E-ID – wie etwa Smartphones,
Bankkarte oder ÖV-Abos – können auch private oder teilstaatliche Institutionen
sein. Allerdings wird der Staat auch hier das Heft nicht aus der Hand geben: Er
wird Anbieter und deren Lösungen einem strengen Anerkennungsverfahren und
regelmässigen Kontrollen unterziehen. Dafür wird eine Anerkennungsstelle
geschaffen, die im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt wird.