Das sagt der Bundesrat zu den Mietrechtsvorlagen
Am 24. November 2024 stimmt die Schweiz über zwei Mietrechtsvorlagen ab. Der Bundesrat plädiert für die Annahme der beiden Vorlagen.
Der Bundesrat unterstützt die zwei Vorlagen zum Mietrecht, die am 24. November 2024 zur Abstimmung kommen, obwohl er diese Änderungen zunächst für nicht nötig hielt.
Bundesrat Guy Parmelin betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf abzielen, Missbräuche bei der Untermiete zu verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf zu ermöglichen.
Aktuell sei Missbrauch möglich
Er erklärt, dass mit den aktuellen Regelungen Missbrauch möglich sei, beispielsweise durch Untervermietungen ohne das Wissen des Vermieters oder durch überhöhte Preise. Die neuen Vorschriften sollen hier Abhilfe schaffen.
Bezüglich der Änderung beim Eigenbedarf hebt Parmelin hervor, dass der «dringende» Eigenbedarf vor Gericht schwer zu belegen sei und oft zu langen Verfahren führe. Die neue Formulierung «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf soll es Vermietern erleichtern, ihre Räume selbst zu nutzen.
Bundesrat muss Vorlagen vertreten
Parmelin betont zudem, dass der Bundesrat die vom Parlament ausgearbeiteten Vorlagen von Gesetzes wegen vertreten müsse und dabei «nicht mehr und nicht weniger» tue.
Er verweist auf seine vergeblichen Bemühungen, mit Vertretern von Hauseigentümern und dem Mieterverband über Vereinfachungen im Mietrecht zu sprechen. Der gute Willen beider Seiten sei nicht vorhanden, so Parmelin.