Detektive würden eine Bewilligung benötigen

Gewisse Bedingungen bei einem Ja für die Überwachung von Sozialversicherten wurden vom Bundesrat schon grob konzipiert.

Versicherungen setzen auf Detektive, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Ja zur Überwachung von Sozialversicherten müssten Detektive bewilligt werden.
  • Sie benötigen eine entsprechende Ausbildung, Erfahrung und rechtliche Kenntnisse.

Der Bundesrat hat bereits bekannt gegeben, wie er bei einem Ja zur Überwachung von Sozialversicherten die Details regeln würde. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Versicherungsdetektive eine Bewilligung benötigen.

Für diese müssten sie nachweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden sind, die einen Bezug zur bewilligungspflichtigen Tätigkeit haben. Sie dürften auch nicht gepfändet worden oder Konkurs gegangen sein.

Weiter müssten die Detektive über die nötigen Rechtskenntnisse, eine Polizeiausbildung oder gleichwertige Ausbildung sowie Erfahrung in der Personenüberwachung verfügen.

Bundesamt erteilt Bewilligung

Zuständig für Erteilung und Entzug der Bewilligung wäre das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Es würde ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Personen mit Bewilligung führen. Die Bewilligung wäre maximal fünf Jahre gültig. Hinzu kommen könnten kantonale Bewilligungspflichten.

Der Bundesrat will damit keinen neuen Beruf schaffen: Die Bewilligung verleihe weder eine anerkannte Berufsbezeichnung noch einen geschützten Berufstitel, heisst es im Verordnungsentwurf. Sie dürfe auch nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Für die Prüfung eines Bewilligungsgesuchs soll das BSV eine Gebühr von 700 Franken erheben.