Erstes Ja zu mehr Schutz für ausländische Opfer häuslicher Gewalt
Ausländische Gewaltopfer sollen künftig besser geschützt werden. Oftmals verharren sie in ihrer Beziehung, um die Aufenthaltsberechtigung nicht zu verlieren.
Ausländische Opfer von häuslicher Gewalt sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Denn den Opfern mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung respektive vorläufig Aufgenommen droht heute bei einer Auflösung der Ehe der Verlust der Aufenthaltspapiere.
Mit 129 zu 65 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag Ja zu Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Er will bei häuslicher Gewalt künftig die Härtefallpraxis garantieren und den Aufenthalt der Opfer in der Schweiz regeln.
Gewaltopfer wollen Aufenthaltsberechtigung nicht verlieren
Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N). Die Mehrheit stellte laut Sprecherin Samira Marti (SP/BL) fest, dass Gewaltopfer oft in ihrer Beziehung verharren, um die Aufenthaltsberechtigung nicht zu verlieren.
Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten, unterlag aber mit ihrem Antrag. Denn alle anderen Fraktionen und ebenso der Bundesrat unterstützten die vorgeschlagenen Änderungen im AIG im Grundsatz.
Die Vorlage geht an den Ständerat.