Fälschungen: Rundtischgespräche zu Unterschriftensammlungen begonnen

Rundtischgespräche in Bern sollen Transparenz bei Unterschriftensammlungen erhöhen.

Am Mittwoch fanden in Bern Rundtischgespräche zur Transparenz bei Unterschriftensammlungen statt, die als Reaktion auf mutmassliche Fälschungen initiiert wurden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

In Bern haben am Mittwoch die Rundtischgespräche begonnen, die zu mehr Transparenz bei Unterschriftensammlungen führen sollen. Es handelt sich um eine der Massnahmen der Bundeskanzlei nach Bekanntwerden von mutmasslichen Fälschungen. Wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte, nahmen am Anlass rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden teil.

Die aktuelle Situation rund um die bekannt gewordenen, mutmasslichen Unterschriftenfälschungen und problematischen Sammelpraktiken sei Gegenstand des ersten Austausches gewesen. Zudem wurde laut Mitteilung das weitere Vorgehen im Rahmen des runden Tisches vorgestellt und diskutiert.

Runder Tisch zur Entwicklung von Verhaltenskodex für Initiativ- und Referendumskomitees

Ziel des runden Tisches ist die gemeinsame Entwicklung eines Verhaltenskodexes, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen könnten. Als Elemente eines solchen Verhaltenskodexes sei etwa an die Rückverfolgbarkeit von Unterschriftenlisten zu denken, schrieb die Bundeskanzlei.

Auch Massnahmen zur Transparenz über die Sammelstrategie beziehungsweise über den Einsatz von bezahlten Sammlerinnen und Sammlern seien vorstellbar. Der «Runde Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen» ist als Gremium auf operativer Ebene konzipiert.

Er wird in auch im Rahmen von Arbeitsgruppen tagen, um die konkreten Inhalte des Kodexes zu erarbeiten. Als Expertin beziehungsweise Experte begleiten Cesla Amarelle, Rechtsprofessorin an der Universität Neuenburg und ehemalige Staatsrätin des Kantons Waadt, und der Jurist und frühere Berner Stadtschreiber Jürg Wichtermann die weiteren Arbeiten. Im Frühjahr 2025 sollen Ergebnisse vorliegen.

Neue Massnahmen gegen Fälschungen bei Unterschriftenlisten

Der Bund hat bereits mehrere Massnahmen zur Verhinderung von Fälschungen ergriffen. Gemeinden können seit diesem Jahr über ein Online-Formular Verdachtsfälle von Fälschungen an die Bundeskanzlei melden. Dieses Monitoring, das sich in der Testphase befindet, ermöglicht eine systematische und einfache Meldung von Fälschungen. Die Bundeskanzlei prüft bereits Meldungen.

Das System wird im November in der ganzen Schweiz in Betrieb genommen. Die Bundeskanzlei hat ihrerseits seit Anfang des Jahres vertiefte Kontrollen eingeführt. Zwei Personen statt einer werden nun für die Kontrolle abgestellt, und diese gilt für alle Initiativen und Referenden sowie für alle Kantone. Dies nicht mehr nur, wenn ein Verdacht auf einen Verstoss vorliegt.

Strafanzeigen wegen gefälschter Unterschriften für Volksinitiativen

Anfang September hatten die Tamedia-Zeitungen berichtet, mutmasslich seien in der Schweiz Tausende Unterschriftendaten für Volksinitiativen gefälscht worden. Die Bundeskanzlei reichte schon 2022 Strafanzeige gegen unbekannt ein und hat diese Anzeige seither nach eigenen Angaben mehrfach um neue Verdachtsfälle ergänzt.

Die erste Strafanzeige der Bundeskanzlei von 2022 reichte die Bundeskanzlei ein, nachdem Gemeinden in den Kantonen Waadt und Genf Hinweise auf Unregelmässigkeiten gemeldet hatten. Eine zweite wurde vor einem Monat nach einem Anstieg der Hinweise auf Unregelmässigkeiten in den Kantonen Bern und Zürich eingereicht. Sie betrifft 950 Unterschriften aus sechs Kantonen für fünf Volksinitiativen. Die meisten von ihnen wurden bereits für ungültig erklärt.