Gegner der SBI werben mit Versicherung der Menschenrechte
Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz nutzt die Zeit für den Krankenkassen-Wechsel originell aus, um gegen die Selbstbestimmungs-Initiative zu werben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im November stimmt die Schweiz über die SBI ab.
- Zudem können bis Ende Monat Krankenkassen-Wechsel fürs neue Jahr vorgenommen werden.
- Eine christliche Stiftung nutzt dies in origineller Weise aus, um gegen die SBI zu werben.
Im November finden nicht nur die letzten Abstimmungen statt, sondern es ist auch die Zeit, um die Krankenkasse fürs neue Jahr zu wechseln. Genau diese Kombination aus Abstimmung und Versicherungen nutzt nun eine Organisation auf originelle Art und Weise dazu aus, um gegen die Selbstbestimmungs-Initiative (SBI) zu werben: «Angst vor der SVP-Initiative? Versichern Sie schon jetzt Ihre Menschenrechte!», steht gross auf Plakaten.
Darunter ist ein Bild einer jungen Frau zu sehen, die panisch ihre Hände am Kopf hält. Die Versicherung biete Rechtsschutz gegen staatliche Willkür, Diskriminierung und Überwachung. «Einführungspreis bis zur Abstimmung: Nur 999 Franken pro Monat», wirbt das Plakat im Stil einer Krankenkasse. Auf der anderen Seite steht der vermeintliche Name des Versicherers, Justus, und sein Slogan: «Wir versichern ihre Freiheit».
«Vorstellung von Menschenrechts-Versicherungen gar nicht so absurd»
Doch in Wirklichkeit gibt es keinen Versicherer mit dem Namen Justus, was übrigens auf Lateinisch «der Gerechte» bedeutet. Hinter den Plakaten steckt nämlich das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS). Die christliche Stiftung hält die Vorstellung von privaten Firmen, die Menschenrechts-Versicherungen verkaufen, bei einer Annahme der SBI gar nicht mehr für so absurd. Die HEKS gehört zur «Allianz der Zivilgesellschaft», einem «Zusammenschluss von 115 Organisationen und rund 11'000 Einzelpersonen, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagieren».
Die Allianz warnt davor, dass bei einer Annahme der SBI, «die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Rückversicherung für unsere Grundrechte wegfallen» würde. Ohne die EMRK «könnten Schweizerinnen und Schweizer Grundrechtsverletzungen wie staatliche Willkür, Diskriminierung oder Überwachung vor keinem Gericht mehr einklagen», lautet das Argument der HEKS.
Von den Argumenten kann jede und jeder halten was man will, doch die Idee mit der Versicherung ist auf jeden Fall originell.