Gewalt gegen Kinder soll ausdrücklich verboten werden
Der Bundesrat geht im Kampf gegen Gewalt an Kindern einen Schritt weiter: Er will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will das Konzept gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch niederschreiben.
- Damit ist nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt gemeint.
- Im Strafgesetzbuch steht schon jetzt, dass Gewalt gegen Kinder verboten ist.
Der Bundesrat will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Neben Ohrfeigen und anderen Körperstrafen betrifft dies auch psychische Misshandlung.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs eröffnet, wie sie mitteilte. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden.
Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Im vergangenen Jahr ist der Bundesrat vom Parlament beauftragt worden, die gewaltfreie Erziehung auch im Zivilgesetz zu verankern.
Neu soll festgehalten werden, dass Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Sie habe Leitbildcharakter und sei ein klares Signal, dass Gewalt nicht toleriert werde. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023.