Heiratsstrafe bleibt vorerst bestehen

Geht es nach dem Ständerat, sollen Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden. So hat er am gestrigen Montag mehrere Standesinitiativen und eine Motion, welche die Individualbesteuerung fordern, abgelehnt.

Heiratsstrafe (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat am Montag eine Individualbesteuerung abgelehnt.
  • Somit sollen Schweizer Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden.
  • Zur Heiratsstrafe kommt es im Steuerrecht, weil die Einkommen der Ehepaare zusammen veranlagt werden.

Die Reform der Heiratsstrafe ist seit bald 35 Jahren ein nationales Thema. Denn seit das Bundesgericht festgestellt hat, dass Schweizer Ehepaare bei der Bundessteuer benachteiligt sind, suchen Politiker auf Hochtouren nach einer vertretbaren Lösung – so auch am gestrigen Montag.

In einem gemeinsamen Gespräch hat der Ständerat mehrere Standesinitiativen und eine Motion abgelehnt, welche eine Individualbesteuerung fordern. Dies hat zur Folge, dass Ehepaare wie bis anhin gemeinsam besteuert werden. Generell will der Ständerat zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe keinen weiteren Auftrag an den Bundesrat richten.

Finanzminister Ueli Maurer schlägt aber einen Kompromiss vor: Jedes Ehepaar soll so besteuert werden, dass es für beide Eheleute zusammen günstiger wird. Ein Modell, dass funktionieren könnte. Ob das Parlament den Bundesratsvorschlag aber einfach so durchwinken wird, wird die Zukunft zeigen.

Das Gespenst Heiratsstrafe

Eine am Dienstag veröffentlichte Hochrechnung der «NZZ» zeigt, dass die Heiratsstrafe im Prinzip ein Phantom ist – zumindest, wenn man einen Blick auf die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wirft. So sind zwar unter den rund 1,1 Millionen Erwerbs-Ehepaaren in der Schweiz bei der direkten Bundessteuer etwa 7 Prozent gegenüber Konkubinatspaaren deutlich benachteiligt. Dem gegenüber sind aber ganze 33 Prozent bevorteilt, und bei 60 Prozent zeigt sich kaum ein Unterschied. Per saldo gibt es also sogar einen Heiratsbonus.