Indonesien-Abkommen: Empfehlung des Bundesrates
Der Bundesrat empfiehlt, das Indonesien-Abkommen anzunehmen. Es sei eine wichtige Chance für die Schweiz, um sich in einem wachsenden Markt zu etablieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat erachtet das Abkommen als wichtig und dringend.
- Die einheimische Agrarwirtschaft wird durch das Abkommen nicht gefährdet.
- Für den Palmöl-Import gelten strenge Vorschriften und Limitationen.
Der indonesische Markt befindet sich in einem starken Wachstum. Gerade die immer grösser werdende indonesische Mittelschicht ist interessant für die internationale Exportwirtschaft. Damit sich die Schweiz in diesem wichtigen Markt etablieren kann, braucht sie Wirtschaftsabkommen.
Die Dringlichkeit eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien sieht der Bundesrat dadurch verschärft, dass die EU aktuell über ein ähnliches Abkommen verhandelt.
Ohne ein Indonesien-Abkommen könnte für Schweizer Exporteure ein Nachteil gegenüber Konkurrenzfirmen aus der EU entstehen.
Limite und Kontrollen
Viele einheimische Bauern fürchten, dass ein freierer Handel mit Indonesien Druck auf ihre Produkte ausüben könnte. Der Bundesrat betont, dass das Abkommen im Agrarbereich so ausgearbeitet ist, dass die Schweizer Landwirtschaft nicht gefährdet wird.
Zudem seien die meisten indonesischen Importe im landwirtschaftlichen Bereich Produkte, welche das Schweizer Angebot ergänzen, statt konkurrieren.
Der Hauptkritikpunkt für einen einfacheren Handel mit Indonesien ist das Palmöl. Die kommerzielle Produktion von Palmöl ist sowohl umwelt- wie auch sozialpolitisch umstritten. Für den Anbau werden grosse Regenwaldflächen gerodet, dies oft unter schlechten Arbeitsbedingungen.
Der Bundesrat versichert, dass es beim Palmöl keinen Freihandel geben wird. Denn die Zölle auf das Produkt werden nicht abgeschafft, sondern lediglich teilweise gesenkt. Auch soll die Menge des importierten Palmöls beschränkt werden.
Nachhaltigkeit muss bewiesen werden
Zollsenkungen auf Palmöl werden nur dann ausgesprochen, wenn dieses aus nachhaltiger Produktion stammt. Der Importeur muss beweisen können, dass das Palmöl unter Einhaltung von strengen Umwelt- und Sozialauflagen hergestellt wurde. Kann dies nicht nachgewiesen werden, entfällt der Zollrabatt.
Mit diesen Vorkehrungen sollen Bedenken zur umwelt- und sozialpolitischen Unbedenklichkeit adressiert werden. Auch sollen diese Beschränkungen gewährleisten, dass der einheimische Sonnenblumen- und Rapsölmarkt nicht beschnitten wird.
Indonesien-Abkommen: Nutzen für alle
Der Bundesrat erachtet das Indonesien-Abkommen als vorteilhaft für die Schweiz wie auch für Indonesien. Zum einen erleichtert und verbessert das Abkommen den internationalen Marktzugang. Zum anderen fördert es die globalen Massnahmen, um die Palmölproduktion nachhaltiger zu gestalten.
Der wachsende Markt in Indonesien wird von einem einfacheren Handel mit den EFTA-Staaten begünstigt. Von einer attraktiven Import- und Exportwirtschaft profitieren schlussendlich auch indonesische Produzenten und Arbeitnehmende aus breiten Bevölkerungsschichten.