Kitas sollen mehr Geld vom Bund bekommen

Die Kita soll, wenn es nach dem Nationalrat geht, mit Zuschüssen vom Bund unterstützt werden. Mehr Mütter sollen so wieder arbeiten können.

Kinder in einer Kita. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund soll Familien bei den Kita-Kosten besser unterstützen.
  • 107 stimmten der Vorlage zu. Es gab 79 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen.
  • SVP und FDP haben am meisten mit Nein votiert.

Müttern soll es nach der Geburt ihrer Kinder einfacher gemacht werden, wieder in eine Arbeit einzusteigen. Der Bund soll daher die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung bezuschussen. Dafür votierte der Nationalrat.

Bei dem Votum in der grossen Kammer gab es 107 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) hatte die Vorlage zuvor ausgearbeitet. Erwerbstätigkeit soll durch Zuschüsse an den Kinderbetreuungskosten gefördert werden.

Während Mama oder Papa auf der einen Seite des Zimmers arbeitet, beschäftigt sich das Kind in der Spielecke. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Mit Nein stimmten SVP und die meisten Mitglieder der FDP-Fraktion. Einzelne Nein-Stimmen kamen aus der Mitte-Fraktion.

Befürworter verweisen auf volkswirtschaftlichen Nutzen

Die Befürworterseite argumentierte mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Verbilligung von Plätzen in der Kita: «Es ist eine Wirtschaftsvorlage», sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Sie wehrte sich zudem gegen den Vorwurf, dass die Betreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen bevorzugt werde.

Matthias Aebischer (SP/BE) plädierte angesichts des Fachkräftemangels für eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Simone de Montmollin (FDP/GE) sagte, Karriereunterbrüche und tiefe Pensen benachteiligten Frauen bei der Karriere, beim Lohn und bei der Altersvorsorge.

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Nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP. Ihre Vertreterin Nadja Umbricht Pieren (BE) sprach von «einseitiger Symbolpolitik». Von den Bundeshilfen profitierten nur Eltern, die ihre Kinder in einer Institution wie einer Kita betreuen liessen. Wer hingegen eine Nanny einstelle, erhalte nichts.

Dass die Verbilligung von Betreuungsplätzen die Erwerbsquote erhöhe, sei illusorisch, ergänzte Diana Gutjahr (SVP/TG). Viele Eltern wollten nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr oder nur wenig arbeiten. Die SVP störte sich zudem an den Kosten. Auch FDP und Mitte forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss.

Eine Kita. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die WBK-N schätzt die Kosten zulasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken. Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernehmen soll.

Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Unterstützt werden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende von deren Primarschulzeit. In diesem Punkt hatte die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat nachgegeben.

Fast alle Anträge der Bürgerlichen und des Bundesrates für Kürzungen der Beiträge waren chancenlos. Durchsetzen konnten sie sich einzig im Punkt, dass Beiträge nur ab einem Mindest-Arbeits- oder -Ausbildungspensum der Eltern gewährt werden. Geregelt werden muss dieses in einer Verordnung.

Kita: Streit um Verpflichtungskredit

Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken, mit dem über vier Jahre Programme in Kantonen unterstützt werden sollten. Sie sollen bewirken, dass die Kantone ihr Betreuungsangebot weiterentwickeln und ausbauen.

Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit rundweg ab. Eine weitere Minderheit wollte ihn halbieren. Schliesslich setzte sich aber die Mehrheit und damit die Mehrheit der WBK-N durch.

Der Nationalrat will nicht vorschreiben, dass für die Beiträge an die Kinderbetreuung hauptsächlich Gelder aus der OECD-Mindeststeuer eingesetzt werden sollen. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer lehnte der Rat ebenfalls ab.