Kommission will Schreddern lebender Küken verbieten
Geht es nach der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats, dürften Küken künftig nicht mehr lebendig geschreddert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kommissionsmotion will, dass Küken nicht mehr lebendig geschreddert werden dürfen.
- Ausschlaggebend war eine Petition der Veganen Gesellschaft.
In der Schweiz soll es verboten werden, lebende Küken zu schreddern. Das fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK).
Mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie beschlossen, eine Kommissionsmotion mit dieser Forderung einzureichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit nimmt sie ein Anliegen einer Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz auf.
Der Bundesrat soll laut der Motion die Tierschutzverordnung ändern. Diese erlaubt heute das Schreddern lebender Küken. Bei dem Vorgang kommt es vor, dass Küken überleben - beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen, wie die WBK zur Begründung des Vorstosses schreibt.
Es liege nahe, dass das Schreddern eines lebenden Tieres nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes stehe, hält sie fest. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Ethisch fragwürdig
Geschreddert werden Küken mit dem «falschen» Geschlecht. Das ist - unabhängig vom Schreddern - umstritten. Die Kommission schreibt dazu, es sei fraglich, ob es ethisch akzeptabel sei, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein Männchen aus einer Legehennenlinie ist.
Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand und führe zu Absurditäten wie dem Schreddern lebender männlicher Küken.
Die Petition «Küken sind kein Abfallprodukt» der Veganen Gesellschaft hat die Kommission indes abgelehnt, zusammen mit drei weiteren Petitionen zum Tierschutz. Diese richten sich gegen Importe von tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten und Tiertrophäen. Über die Kommissionsmotion und die Petitionen wird das Parlament entscheiden.