Kommission will Status S nicht geografisch einschränken

Die Nationalratskommission lehnt die Beschränkung des Schutzstatus S ab.

Die Nationalratskommission möchte den Schutzstatus S nicht nur «auf wirklich Schutzbedürftige» beschränken. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/DANIEL REINHARDT

Die zuständige Nationalratskommission will den Schutzstatus S nicht «auf wirklich Schutzbedürftige» beschränken. Sie beantragt eine vom Ständerat angenommene Motion zur Ablehnung, wenn auch nur knapp. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N), den Kernpunkt eines Vorstosses von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) abzulehnen.

Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Gemäss Motionstext soll bei der Gewährung des Status S danach differenziert werden, aus welcher ukrainischen Region die Schutzsuchenden stammen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine solche Regelung zu grossen Problemen bei der Umsetzung führen würde, wie es hiess. Die Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion.

Kommission sagt Ja zu weiterer Motion

Deutlich Ja sagte die Kommission hingegen zu einer Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG). Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer, beispielsweise für zwei Wochen, die Schweiz verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, soll diesen nicht mehr erhalten.

In den Augen der SPK-N ist es wichtig, jegliche Missbräuche des Status S wirksam und proaktiv zu bekämpfen. Die Kommissionsminderheit beantragt gemäss Mitteilung die Ablehnung der Motion. Dies, da deren Anliegen ihrer Ansicht nach bereits erfüllt oder überflüssig seien.