Kritik an mangelnder Berücksichtigung von Kindern bei Rückführungen

Kinderinteressen werden bei Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden oft vernachlässigt, kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter.

Asylsuchende in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Die Interessen von Kindern werden bei zwangsweisen Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden oft vernachlässigt oder vergessen. Das kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter. Traumatisierend könnten Zwangsmassnahmen wirken wie die Fesselung von Eltern vor den Augen der Kinder.

Die Kommission (NKVF) kommt in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass sich die Vollzugsbehörden zwar um das Wohlergehen von Kindern bemühen. Doch die nach der UN-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigenden Kindesinteressen werden bei der Planung und Durchführung zwangsweiser Rückführungen häufig vernachlässigt oder vergessen. Erwähnt werden Zwangsmassnahmen gegenüber schwangeren und stillenden Frauen. Diese erachtet die Kommission – neben der Fesselung von Eltern in Anwesenheit der Kinder – als «erniedrigend und unmenschlich».

Zwangsmassnahmen: Unmenschliche Praktiken aufgedeckt

Auch gestaffelte Ausschaffungen und die Trennung von Familien während einer zwangsweisen Rückführung, Anhaltungen von Familien während der Nacht und das Beiziehen von Kindern für Übersetzungen kritisiert die Kommission.

Obwohl der Umgang mit den von einer Rückführung betroffenen Personen insgesamt professionell und respektvoll sei, erachtet die Kommission die wiederholte präventive Anwendung von Zwangsmassnahmen wie Hand- und Fussfesseln, insbesondere während der Zuführung sowie während Wartezeiten am Flughafen, als unverhältnismässig.

Die Kommission kritisiert ausserdem die von ihr beobachteten Anhaltungen von Personen in stationärer psychiatrischer Behandlung sowie die präventiven Fesselungen, die ausschliesslich aufgrund von psychiatrischen Diagnosen angewendet werden.

Stigmatisierung: Psychische Gesundheit als Vorwand für Gewalt

Zwangsmassnahmen, die allein auf einer psychiatrischen Diagnose beruhen, werden von der Kommission darüber hinaus als stigmatisierend angesehen. Die NKVF fordert deshalb, die polizeilichen Begleitpersonen besser zu schulen im Zusammenhang mit den besonderen Rechten von Familien und Kindern im Rahmen einer zwangsweisen Rückführung sowie deren spezifischen Bedürfnissen.

Die Einschätzungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter beruhen auf der Beobachtung von 49 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg und 38 Zuführungen von zwangsweisen Rückführungen von 45 Familien mit 105 Kindern (davon 99 minderjährig) von Januar bis Dezember 2023.