Nationalrat diskutiert erneut über Wiedereinführung von Doppelnamen

Namensrechtsreform in der Schweiz: Ehegatten sollen bald wieder Doppelnamen tragen können, Kinder jedoch nicht.

Künftig dürfen Ehepaare in der Schweiz wieder einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Für Kinder hingegen soll es auch in Zukunft keine Doppelnamen geben. (Symbolbild) - keystone

Der Nationalrat beugt sich am (heutigen) Donnerstag erneut über eine Reform des Namensrechts. Demnach sollen Doppelnamen für Ehegatten und eingetragene Partner wieder eingeführt werden. Für deren Kinder jedoch sollen Doppelnamen ausgeschlossen bleiben.

Angestossen hatte die Diskussion im Jahr 2017 der damalige Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm. Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) zu ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen tragen zu können, lautete seine parlamentarische Initiative.

Im Grundsatz erhielt diese Idee von Beginn an breite Zustimmung. Viele fühlen sich seit der Einführung des heute geltenden Namensrechts im Jahr 2013 in ihrer Freiheit der Namenswahl eingeschränkt.

Einschränkungen bei heutiger Wahl

Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.

Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegend grossen Teil den Namen des Ehemannes annehmen.

Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist.

Erste Entwürfe zurückgewiesen

Bereits in der Frühjahrssession 2024 war der Nationalrat auf den Entwurf seiner Rechtskommission (RK-N) eingetreten, hatte das Geschäft danach aber an die Kommission zurückgewiesen. Diese sollte den Entwurf so überarbeiten, dass Doppelnamen nur für die Ehegatten und nicht für die Kinder eingeführt werden.

Die Kritiker der sogenannt «grossen Lösung», die die Möglichkeit von Doppelnamen für Kinder beinhaltete, sprachen Mitte März von einem «Monster» und einer «Tinguely-Maschine». Das Familien- und Namensrecht dürfe nicht zu einem «ideologischen Experimentierfeld» werden. Die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage sei zu komplex.

Der nun überarbeitete Entwurf basiert auf dem Konzept, dass jede und jeder Verlobte für sich individuell den eigenen Namen bestimmen kann, den sie oder er nach der Heirat tragen möchte – ob Doppelname oder nicht.

Bindestrich bleibt umstritten

Bei der Wahl eines Doppelnamens soll sie oder er erklären müssen, in welcher Reihenfolge die Namen stehen sollen und ob diese mit einem Bindestrich verbunden werden sollen oder nicht.

Eine Kommissionsminderheit ist gegen den Bindestrich und beantragt, am nicht amtlichen Allianznamen festzuhalten. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können schon heute im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Geben die Ehegatten keine Erklärung ab, sollen künftig beide Personen ihren Namen behalten. Haben die Eltern einen gemeinsamen Namen, soll dieser nicht mehr automatisch an die Kinder weitergegeben werden.

Eltern bestimmen Kindernamen

Die verheirateten oder unverheirateten Eltern sollen den Namen ihrer Kinder neu in jedem Fall bestimmen müssen. Im Unterschied zum ersten Entwurf der Kommission soll der Name der Kinder kein Doppelname sein können. Eine Minderheit will diese Möglichkeit allerdings weiterhin vorsehen.

Die Namensdebatte im Nationalrat dürfte wie im Frühjahr erneut animiert sein. Es liegen einige Minderheitsanträge vor. Zwei SVP-Minderheiten möchten die Vorlage erneut an die Kommission zurückweisen – die eine mit dem Auftrag, das bis 2013 geltende Recht wieder zu aktivieren, die andere mit dem Auftrag, die Wahlmöglichkeiten der Eheleute einzuschränken.