Nationalratskommission für Frauenquote
Die Rechtskommission des Nationalrates befürwortet eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser Unternehmen. Anders als der Bundesrat möchte sie die Regelung aber auf zehn Jahre befristen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtskommission des Nationalrates befürwortet eine Frauenquote für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen.
- Die Kommission hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Quote ausgesprochen.
Die Kommission hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Quote ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Im Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.
Der Bundesrat spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten. Tatsächlich sind keine Sanktionen vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Es soll im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen, nach dem sogenannten Comply-or-explain-Ansatz.
Umstrittene Fristen
Nach der Vernehmlassung hatte der Bundesrat beschlossen, die Anpassungsfristen zu verlängern - auf fünf Jahre für den Verwaltungsrat und zehn Jahre für die Geschäftsleitung. Diese Fristen ermögliche die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten, argumentierte er.
Die Kommission möchte die Übergangsfristen nun wieder verkürzen: Die Regeln sollen für den Verwaltungsrat drei Jahre und für die Geschäftsleitung fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts gelten. Gleichzeitig schlägt die Kommission aber vor, sie zeitlich zu beschränken: Nach zehn Jahren soll die Regelung ersatzlos aufgehoben werden.