Nationalratskommission sistiert Behandlung zu Hinterlassenenrenten
Die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geforderte Anpassung der Hinterlassenenrenten verzögert sich.
Die zuständige Nationalratskommission will die offenen Fragen im Rahmen einer thematisch verwandten Volksinitiative diskutieren. Mit 14 zu 11 Stimmen hat die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) beschlossen, die Behandlung der Vorlage des Bundesrats zur Anpassung der Hinterlassenenrenten vorläufig auszusetzen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Sie möchte die zivilstands- und geschlechtsabhängigen Leistungen der AHV in einer Gesamtschau betrachten und wartet dafür die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei ab. Diese will der Bundesrat spätestens Ende März 2025 verabschieden.
Beseitigung von Ungleichbehandlungen geplant
Die Kommission hielt in einer Mitteilung fest, dass sie die Ungleichbehandlung bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen wolle. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil festgehalten.
Geht es nach dem Bundesrat, sollen Witwen und Witwer künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten – unabhängig vom Zivilstand. Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern würden allerdings weiter bezahlt.
Heute bekommen Frauen lebenslang eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes.
Kritik an der Reform
Der Bundesrat hatte seine Vorlage im vergangenen Dezember bis Ende März in die Vernehmlassung geschickt. Die Meinungen zur Reform waren geteilt. Während die Bürgerlichen die Anpassungen begrüssten, kritisierten SP und Grüne, dass diese die Situation für bestimmte Gruppen von Frauen verschlechtern.
Für die weiteren Beratungen beauftragte die SGK-N die Verwaltung mit Abklärungen und Berechnungen. So sollen unter anderem die aktuellen Privilegien für Ehepaare und Möglichkeiten einer zivilstandsunabhängigen Alters- und Hinterlassenenvorsorge aufgezeigt, die Situation von hinterlassenen betreuenden Angehörigen analysiert sowie die Auswirkungen des vorliegenden Entwurfs auf verwitwete Frauen im Rentenalter dargelegt werden.