Nationalratskommission will Auslandshilfe-Mittel nicht kürzen

Die Schweiz plant in den nächsten vier Jahren rund 11,3 Milliarden Franken für die internationale Hilfe bereitzustellen.

Der Bund stellt in den nächsten vier Jahren rund 11,3 Milliarden Franken für die Auslandshilfe bereit. (Symbolbild) - keystone

Der Bund soll in den kommenden vier Jahren rund 11,3 Milliarden Franken für die Hilfe im Ausland zur Verfügung haben. Die zuständige Kommission des Nationalrates will diese Kredite nicht kürzen und sich dem Ständerat anschliessen.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) nahm die drei Teile der Vorlage mit 14 zu elf Stimmen respektive 14 zu zehn Stimmen an. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Bei der Verwendung der Mittel sollen nach dem Willen der APK-N Schwerpunkte bei Bildung und Gesundheit gesetzt werden.

13 Prozent der Mittel für die Ukraine

Die Verpflichtungskredite für die internationale Zusammenarbeit 2025–2028 belaufen sich auf insgesamt rund 11,3 Milliarden Franken. Finanziert werden sollen damit Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte sowie der Wiederaufbau der Ukraine.

Der Bundesrat beantragt für die Auslandshilfe in den Jahren 2025 bis 2028 in etwa gleich viel wie derzeit. Allerdings sollen 13 Prozent der Mittel der Ukraine zugutekommen. Weiter sollen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte finanziert werden.

In der Vernehmlassung wurde kritisiert, dass die Hilfe für die Ukraine nicht auf Kosten der Unterstützung anderer Staaten gehen dürfe. Trotz dieser Forderung nahm der Bundesrat die Hilfe in dem kriegsversehrten Land in die IZA-Strategie auf.

Fokus: Bildung und Gesundheit

Aussenminister Ignazio Cassis begründete dies mit den Bedürfnissen vor Ort in der Ukraine und mit der schon existierenden Arbeit der Schweiz in dem Land und den aufgebauten Vertrauensbeziehungen. In der Ukraine zu helfen, liege auch sicherheitspolitisch im Interesse der Schweiz.

Mit zwölf zu zwölf Stimmen und mit Stichentscheid von Präsident Laurent Wehrli (FDP/VD) entschied die APK-N, dass Wiederaufbauhilfen in der Ukraine wenn möglich durch Schweizer Unternehmen zu erbringen sind. Mit einer Motion fordert die APK-N zudem Rechtsgrundlagen für die Hilfe in der Ukraine, die auf einem Gesetz basieren.

Bei der Auslandshilfe sollen nach dem Willen der APK-N Schwerpunkte bei Bildung und Gesundheit gesetzt werden. Entsprechend wollen Mehrheiten der Kommission die Gesundheitsaussenpolitik von 2019 bis 2024 verlängern respektive die Schweizer Expertise in der Bildung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit einsetzen.

Vier Milliarden Franken mehr für Armee

Mit ihren Entscheiden, bei der IZA-Strategie nicht zu kürzen, stellt sich die APK-N gegen die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N). Diese beantragt, die IZA-Gelder um eine Milliarde Franken auf noch 10,3 Milliarden Franken zu stutzen.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit soll demnach 200 Millionen weniger erhalten. Die Entwicklungszusammenarbeit 800 Millionen Franken. Die FK-N begründete diesen Antrag mit Beschlüssen zum Zahlungsrahmen für die Armee für die nächsten vier Jahre.

Beide Räte wollen der Armee 29,8 Milliarden Franken zur Verfügung stellen, vier Milliarden Franken mehr als vom Bundesrat beantragt. Das haben sie zum Zahlungsrahmen für die nächsten vier Jahre entschieden. Bis 2030 und nicht erst bis 2035 soll das Armeebudget ein Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) erreichen.

APK-N lehnt Motionen für mehr humanitäre Hilfe in der Ukraine ab

Abgelehnt hat die APK-N nach ihren Entscheiden zur IZA-Strategie drei Motionen aus den Fraktionen von Mitte, SP und GLP, die mehr Geld für die humanitäre Hilfe in der Ukraine fordern. Der verlangte Beitrag hätte sich an vergleichbaren Ländern orientieren und Bezug auf die Wirtschaftsleistung nehmen sollen.

Eine Motion aus der Grünen Fraktion, die ein Unterstützungsprogramm für die Ukraine von mindestens fünf Milliarden Franken forderte, wurde zurückgezogen. Eine ähnliche Motion hat der Nationalrat bereits einmal abgelehnt. Im Ständerat ist ein Vorstoss mit dieser Forderung hängig. Auch dieser kam aus den Reihen der Grünen.