Nationalratskommission will Hebammenberuf stärken

Die Nationalratskommission hat angekündigt, den Hebammenberuf weiter stärken zu wollen. Anlass ist eine Bremse der steigenden Kosten im Gesundheitswesen.

Hebammen sollen künftig besser entschädigt werden. - dpa/AFP/Archiv

Mit einem weiteren Massnahmenpaket sollen die steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der damit verbundene Prämienschub gebremst werden. Die zuständige Nationalratskommission hat die Vorlage des Bundesrats angepasst – und will etwa den Hebammenberuf stärken.

Demnach sollen die bereits heute von Hebammen durchgeführten Analysen bei der Mutter gesetzlich klar definiert werden.

Während der Geburt sollen die Hebammen ebenso unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können. Das beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) mit 17 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Hebammen unterstützen vor, während und nach der Geburt. - Keystone

Weiter beantragt die Kommission, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft, die entweder vom Arzt oder der Hebamme festgestellt werden muss, keine Kostenbeteiligung zu erheben ist. Aktuell sind Leistungen erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit.

Auch will die Kommission die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichsetzen und so die Digitalisierung fördern. Damit Rechnungen nachvollziehbar sind, soll zudem die Dauer der Konsultation darauf ausgewiesen werden. Schliesslich sollen die Prozesse bei der Vergütung von Impfungen vereinfacht werden, indem nur zwei, statt drei ausserparlamentarische Kommissionen darin einbezogen werden.

Keine Einführung einer Erstberatungsstelle

Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Nationalrat. Sie ist in verschiedenen Punkten umstritten. Es liegen laut der Kommission insgesamt 15 Minderheitsanträge vor.

Wie viel mit den vorgeschlagenen Massnahmen eingespart werden kann, ist aktuell unsicher. Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung verzichtete die Landesregierung unter anderem auf die Einführung einer Erstberatungsstelle. An eine solche hätten sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch künftig wenden müssen.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene koordinierte Versorgung in Netzwerken scheint nicht mehrheitsfähig zu sein. Die SGK-N lehnt die Schaffung eines solchen neuen Leistungserbringers ab.