Paritätische Kommissionen sollen ihre Zahlen offenlegen
Paritätische Kommissionen für der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen ihre Zahlen offenlegen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das verlangt das Parlament mit einer Motion.
- Der Ständerat überwies den Vorstoss der Wirtschaftskommission des Nationalrates.
Die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen offenlegen müssen, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen. Das verlangt das Parlament mit einer Motion. Der Ständerat überwies den Vorstoss der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) am Mittwoch oppositionslos.
Die Motion verlangt, dass die paritätisch besetzten Kommissionen der allgemeinverbindlich erklärten GAV verpflichtet werden, Jahresberichte vorzulegen. Sie sollen Rechenschaft ablegen über die Zweckbindung der Mittel im Fondskapital und über deren Verwendung.
Die Kommissionen unterstehen der Aufsicht des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco). Dieses könne die Finanzkontrolle oder andere Sachverständige mit der Finanzprüfung beauftragen, so die Motion. Hinsichtlich der Verwaltungskosten und der Verwendung der Mittel bestehen gegenüber einigen der paritätischen Kommissionen «ein gewisses Unbehagen», begründete die WAK-S ihren Antrag.
Bundesrat war gegen die Motion
Der Bundesrat war gegen die Motion und verwies auf die bestehenden verbindlichen Vorgaben zur Transparenz. Die Jahresrechnungen der Kommissionen könnten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz schon heute beim Seco eingesehen werden. Einige Kommissionen legten die Bilanzen freiwillig vor.
Es brauche daher keine Gesetzesänderungen für die Umsetzung des Anliegens, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Entsprechende Klauseln könnten in die Allgemeinverbindlichkeitsklärungen der GAV aufgenommen werden.