Schwere Vorwürfe gegen Michael Lauber

Bundesanwalt Michael Lauber hat mehrere schwerwiegende Amtspflichtsverletzungen begangen. Das Aufsichtsgremium hat ein vernichtendes Fazit gefällt.

Bundesanwalt Michael Lauber an einer Medienkonferenz im Frühling 2019. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat ihre Untersuchung abgeschlossen.
  • Bundesanwalt Michael Lauber habe die Amtspflichten «verletzt».
  • Lauber wird der Lohn um acht Prozent gekürzt.

Jetzt ist es also offiziell: Der Chefankläger der Schweiz, Bundesanwalt Michael Lauber, hat gelogen.

Heute informierte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) über den Abschluss ihrer Disziplinaruntersuchung. Das Fazit ist mehr als happig. Die Medienmitteilung der AB-BA liest sich wie ein Todesurteil für Lauber.

Konkret wirft ihm das Aufsichtsgremium in Zusammenhang mit den FIFA-Ermittlungen sechs Amtspflichtsverletzungen vor: mehrfache Lüge, fehlende Protokollierung, illoyales Verhalten, schlechte Verfahrensführung und Behinderung der Untersuchung der AB-BA.

Lohnkürzung um acht Prozent

Weiter falle Lauber durch «Uneinsichtigkeit auf» und zeige «im Kern ein falsches Berufsverständnis».

Man stelle sich diese Verfehlungen bei einem normalen Angestellten in der Privatwirtschaft vor. Eine Kündigung, wahrscheinlich eine fristlose, wäre wohl die Konsequenz.

Nicht so beim Bundesangestellten Lauber. Als Disziplinarmassnahme wird ihm sein Jahresgehalt von 300'000 Fr. für 12 Monate um acht Prozent gekürzt.

PR-Agentur engagiert

Lange Zeit konnte der Bundesanwalt selbstherrlich schalten und walten, wie er wollte.

Im letzten Herbst wurde Lauber gar von der Vereinigten Bundesversammlung wenn auch knapp wiedergewählt. Der Bundesanwalt hatte im Vorfeld eigens eine PR-Agentur zur persönlichen Imagepolierung angestellt.

Noch nicht rechtskräftig

Die Verfügung der AB-BA ist noch nicht rechtskräftig. Bundesanwalt Lauber kann diese am Bundesverwaltungsgericht anfechten. Das wird er zweifellos tun.

Das Ganze dürfte aber der Bundesstrafjustiz und dem Ansehen der Schweiz schaden. Die Kritik an Lauber wird jetzt wohl wieder zunehmen. Der Bundesanwalt ist in seiner dritten Amtszeit bis 2023 wiedergewählt. Auch Rücktrittsforderungen werden jetzt wohl wieder laut.