SGB verlangt gleiche Sendezeit wie Bundesrat vor Abstimmung
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt im Namen des Komitees gegen die AHV-Reform eine gleich lange Redezeit auf den SRG-Kanälen wie der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der SGB verlangt vor der Abstimmung eine gleich lange Redezeit wie der Bundesrat.
- Die Beschwerde gegen die traditionelle bundesrätliche Ansprache wurde gutgeheissen.
- Sendungen mit Bezug zu einer Volksabstimmung müssen ausgewogen und unparteiisch sein.
Im Namen des Komitees gegen die AHV-Reform: verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor der kommenden Abstimmung eine gleich lange Redezeit auf den SRG-Kanälen wie der Bundesrat. Er beruft sich dabei auf einen Entscheid der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Die UBI hatte am vergangenen Donnerstag eine Beschwerde gegen die traditionelle bundesrätliche Ansprache von Finanzminister Ueli Maurer gutgeheissen.
Denn dabei sei das Vielfaltsgebot in einer «für die Willensbildung sensiblen Periode» verletzt worden, urteilte sie.
Dieses sehe nämlich vor, dass Sendungen mit einem Bezug zu einer Volksabstimmung «ausgewogen und unparteiisch» sein müssten. Denn nur so könne die Chancengleichheit beider Lager gewährleistet werden. Für die bundesrätliche Meinung «in diesem speziellen Format und ohne gleichberechtigte Darstellung der Gegenmeinung» bestehe bei SRF «keine gesetzliche Verpflichtung».
Auf diesen Entscheid beruft sich nun SGB-Chef Pierre-Yves Maillard in seinem Brief an SRG-Verwaltungsratspräsident Jean-Michel Cina. Angesichts der Bedeutung der Abstimmung über die AHV-Reform vom 25. September und der engen Ausgangslage, müsse die SRG dem Referendumskomitee die gleiche Sendezeit im gleichen Format zur Verfügung stellen.
Es wäre nicht verständlich, wenn der UBI-Entscheid nicht zu einer Ausgewogenheit auf den Kanälen der SRG führen würde. Schrieb Maillard weiter. Er erwarte deshalb von Cina eine «sehr schnelle» Antwort auf seine Anfrage.
SRG wartet auf schriftliche Begründung der UBI
Die SRG teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit: Die Ansprachen des Bundesrates vor Abstimmungen basierten auf einer Tradition, die auf das Jahr 1971 zurückgehe. Sie genössen «in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz». Die SRG warte nun die schriftliche Begründung der UBI ab, bevor sie «über allfällige Massnahmen» entscheide.
Die UBI ist nach den Ombudsstellen die zweite Instanz für Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter. Die ausserparlamentarische Kommission prüft dabei, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Entscheide der UBI können vor Bundesgericht angefochten werden.