Ständerat will an Umtauschfrist für Banknoten festhalten
Wird die Banknotenserie geändert, so hat man 20 Jahre Zeit, die alten in neue einzutauschen. Daran will der Ständerat nichts ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat will die Umtauschfrist für alte Banknoten beibehalten.
- Der Bundesrat hatte zuvor die Frist als nicht mehr zeitgemäss befunden.
Alte Banknoten sollen weiterhin nicht unbefristet eingetauscht werden können. Der Ständerat hat heute Montag beschlossen, an der geltenden Umtauschfrist von 20 Jahren festzuhalten.
Mit 37 zu 4 Stimmen folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat schlägt vor, dass alte Banknoten künftig unbefristet eingetauscht werden können.
Gelten soll das ab der sechsten Serie, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Porträt des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von über 1 Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist läuft im Mai 2020 aus.
Nicht mehr zeitgemäss
Aus Sicht des Bundesrates ist eine Frist nicht mehr zeitgemäss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, und die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen, argumentiert die Regierung. Die Aufhebung der Umtauschfrist würde verhindern, dass jemand plötzlich wertlos gewordene Banknoten besitze.
Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen Ländern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten Währungen könnten zeitlich unbeschränkt umgetauscht werden, schrieb er in der Botschaft ans Parlament.
Höheres Kriminalitätsrisiko
Die Wirtschaftskommission überzeugten diese Argumente nicht, wie Sprecher Stefan Engler (CVP/GR) ausführte. So gebe es Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalitätsrisiko erhöhe.
Der Bundesrat teilt diese nicht: Die Noten könnten weiterhin sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden müssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft prüfe.
Geld für Bund und Kantone
Bei der Regelung geht es auch um Gelder für den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden. Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. Würde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.
Der Ständerat will daran festhalten. Künftig soll aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein Fünftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.
Das sei ein anderes Konzept, stellte Maurer fest. Der Bundesrat könne damit leben, bevorzuge aber seinen eigenen Vorschlag. Die Befürchtung, dass der Fondssuisse damit nicht mehr ausreichend finanziert würde, hält er für unbegründet. Dieser könne künftige Aktivitäten aus seinen Kapitalerträgen decken, argumentiert er.