Ständerat will keine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt
Künftig soll allen Milchverarbeitenden die Verkäsungszulage verweigert werden, die die Mindestpreise für Milch unterschreiten. Nichts wissen will der Ständerat jedoch davon, dass die Verkäsungszulage nach dem Fettgehalt abgestuft wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat zur Stärkung der Wertschöpfung beim Käse abgeändert.
Der Vorstoss geht noch einmal zurück an den Nationalrat.
Geht es nach dem Parlament, soll der Bundesrat die Voraussetzungen zur Ausrichtung der Verkäsungszulage anpassen, indem die Auszahlung der Verkäsungszulage an Verarbeiter, die Preisdumping betreiben, künftig verweigert wird. Zudem soll Transparenz über die Einhaltung der Mindestpreise geschaffen werden.
Auf eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses - wie dies der Nationalrat fordert - soll nach Ansicht des Ständerats hingegen verzichtet werden. Eine solche Regelung würde laut Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) einen hohen administrativen Aufwand und Kontrollaufwand mit sich bringen.
Landwirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte im Namen des Bundesrats dafür, die Motion abzulehnen. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten.
Schliesslich stimmte der Ständerat mit 36 zu 5 Stimmen für die abgeänderte Motion.