Ständerat will Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite nicht verlängern
Der Ständerat will die Frist für die Rückzahlung der Corona-Kredite nicht von fünf auf acht Jahre verlängern. Damit stellt er sich gegen den Nationalrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat will die Frist für die Rückzahlung der Corona-Kredite nicht verlängern.
- Demnach sollen den Unternehmen nur fünf statt acht Jahre zur Verfügung stehen.
- Damit stellt sich der Ständerat dem Nationalrat entgegen.
Anders als der Nationalrat will der Ständerat die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Covid-Kredite nicht auf acht Jahre verlängern. Das hat er am Mittwoch im Rahmen der Beratung des Solidarbürgschaftsgesetzes beschlossen.
Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17,3 Milliarden Franken in Anspruch genommen.
Beschluss mit 24 zu 17 Stimmen gefasst
Der Nationalrat beriet das Gesetz in der Sondersession im Oktober. In der Wintersession ist nun der Ständerat am Zug.
Den Entschluss gegen eine Verlängerung der ordentlichen Rückzahlungsfrist der Kredite fasste der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen. Eine Minderheit um den Zuger CVP-Ständerat Peter Hegglin setzte sich durch. Bei der Hochseeflotte sei gesagt worden, nie mehr Solidarbürgschaften, sagte Hegglin. Auch aus dieser Sicht sei es angebracht, dass der Bund schnell wieder aus der Verpflichtung der Solidarbürgschaften entlassen werde.
Erich Ettlin (CVP/OW) erklärte hingegen: Die verlängerte Laufzeit ermögliche, dass möglichst viel Geld zurückbezahlt werden könne und somit der Schaden für den Bund kleingehalten werde. «Fünf Jahre für ein Unternehmen sind eine sehr kurze Zeit», meinte er.
Finanzminister Ueli Maurer argumentierte, dass auf die Verlängerung der Rückzahlungsfrist verzichtet werden solle, da sonst 135'000 Verträge abgeändert werden müssten. Die Banken würden gezwungen, die Vertragsänderungen vorzunehmen – ohne dass sie etwas dazu zu sagen hätten.
Nationalrat wollte Verlängerung
Schliesslich setzten sich der Bundesrat und Hegglins Minderheit durch. Der Nationalrat hatte sich zuvor für eine Verlängerung ausgesprochen.
Der Ständerat beschloss zudem mit 30 zu 12 Stimmen: Unternehmen, die von einer Bürgschaft profitieren, dürfen keine Dividenden und Tantiemen auszahlen, bis der Betrag zurückbezahlt ist. Der Nationalrat war zuvor der Auffassung, dass Dividenden nicht nur nicht ausbezahlt, sondern gar nicht erst beschlossen werden dürfen. Der Ständerat folgte auch hier dem Bundesrat.
Eine Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) wollte auch die Auszahlungen von Boni verbieten. Das sei eine Frage des Anstands und der politischen Akzeptanz, sagte Zanetti. Er verwies auf die Fluggesellschaft Swiss, die trotz Unterstützung des Bundes Boni auszahlte.
Finanzminister Maurer erklärte, dass die Swiss Arbeitsverträge habe, die 50 Prozent fixe und 50 Prozent variable Lohnanteile habe. Diese vermeintlichen Boni seien vertraglich zugesicherte Gelder. Dies zeige den Schwachpunkt des Minderheitsantrags, argumentierte Maurer. «Dies zur Ehrrettung der Swiss», schloss er.
Unternehmen erhalten in zweiter Welle keine Notkredite
Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigt sich das Parlament mit der Vergangenheit. Heute erhalten Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr. Allerdings stellte der Bundesrat im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einen Antrag: Bei einer Verschlechterung der Situation darf an den Kreditmärkten das Solidarbürgschaftssystem wieder eingeführt werden.
Diesem Antrag stimmte der Ständerat oppositionslos zu. Der Nationalrat hat über die mögliche Wiedereinführung noch nicht entschieden. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat dem Geschäft oppositionslos zu. Die Vorlage geht mit den Differenzen zurück an den Nationalrat.