Ständeratskommission für Stalking-Strafnorm

Die Ständeratskommission befürwortet eine Stalking-Strafnorm als Gefährdungsdelikt, ohne dass der Täter das Opfer in seiner Lebensgestaltung einschränken muss.

Die Ständeratskommission spricht sich für eine Stalking-Strafnorm als Gefährdungsdelikt aus, ohne dass der Täter das Opfer in seiner Lebensführung einschränken muss. (Symbolbild) - Depositphotos

Die zuständige Ständeratskommission spricht sich für eine Stalking-Strafnorm aus. Sie will diese im Gegensatz zur Schwesterkommission des Nationalrats aber nicht als Erfolgsdelikt, sondern als Gefährdungsdelikt ausgestalten. Ein Täter muss das Opfer damit nicht in seiner Lebensgestaltung eingeschränkt haben.

Zudem folgte die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) dem Antrag des Bundesrats, das Delikt ausschliesslich als Antragsdelikt festzuschreiben. Auf die gesamte Vorlage der Nationalratskommission trat ihr Gegenstück des Ständerats mit 7 zu 2 Stimmen ein, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Rechtskommission strebt besseren Opferschutz durch Stalking-Strafnorm an

Vor dem Entscheid hörte die Rechtskommission Vertretungen der Kantone, der Staatsanwaltschaftskonferenz und des Anwaltsverbands an. Von der Aufnahme des Stalkings oder der Nachstellung erhofft sie sich einen besseren Opferschutz.

Anders als Bundesrat und Nationalratskommission will die Ständeratskommission Stalking nicht als Erfolgsdelikt festschreiben. Sie möchte das Stalking als Gefährdungsdelikt definieren. Damit würde die Nachstellung strafbar, unabhängig davon, ob sie das Opfer in seiner Lebensgestaltung einschränkt oder nicht.