Ständeratskommission für Transparenzregister – aber mit Ausnahmen

Die Rechtskommission des Ständerats unterstützt ein Transparenzregister zur Geldwäschebekämpfung, will aber Stiftungen und Vereine vom Eintrag ausnehmen.

Der Franken legt zur europäischen Gemeinschaftswährung trotz höheren Zinsen im Euroraum weiter zu. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Rechtskommission des Ständerats spricht sich für ein Transparenzregister der wirtschaftlichen Berechtigten zur Geldwäschereibekämpfung aus. Stiftungen und Vereine will sie aber vom Eintrag ausnehmen. Und die Sorgfaltspflichten für Berater lagert sie in einen zweiten Entwurf aus.

In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission (RK-S) die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater berät sie später.

Sie begrüsste das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten. Mit 8 zu 3 Stimmen schlägt sie aber vor, Vereine und Stiftungen von der Eintragungspflicht ins Register auszunehmen.

Sozialversicherungen erhalten Zugriff auf Transparenzregister

Im weiteren sollen die Sozialversicherungen Zugriff auf das Register erhalten, um effizienter gegen betrügerische Machenschaften vorgehen zu können. Demgegenüber will die Kommission einstimmig den Zugriff des Bundesamts für Statistik einschränken, weil kein Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung besteht.

Zwei Motionen zur Geldwäschereibekämpfung und Terrorfinanzierung lehnt die Kommission ab. Die Anliegen seien mit der Vorlage erfüllt oder liessen sich in diese einbauen.