Ständeratskommission gegen Vorzug von allgemeinverbindlichen GAV

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen dem kantonalen Recht bezüglich Mindestlöhne gemäss Ständerat nicht übergeordnet werden.

Der Gesamtarbeitsvertrag 2015 für das Schweizerische Metzgereigewerbe. (Archivbild) - Schweizer Fleisch-Fachverband

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat lehnt eine Motion zu allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen ab.
  • Erich Ettlin (Die Mitte/OW) hat diese lanciert.
  • Er forderte, dass GAVs kantonalen Bestimmungen zu Mindestlöhnen übergeordnet werden.

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) sollen kantonales Recht betreffend Mindestlöhne nicht auslöschen können. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. Sie lehnt eine entsprechende Motion aus der Ratsmitte ab.

Mit 7 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats den Vorstoss ab. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Mehrheit wolle damit verhindern, dass demokratisch getroffene Entscheide umgangen würden, heisst es zur Begründung.

Das fordert die Motion

Die Motion kommt von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW). Sie hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen. Somit soll die Sozialpartnerschaft vor «umstrittenen Eingriffen» geschützt werden.

Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung zur Motion folgendermassen: Ein allgemeinverbindlich erklärter GAV geniesse nicht dieselbe demokratische Legitimation wie ein kantonales Gesetz. Als Nächstes entscheidet der Ständerat. Die kleine Kammer hatte eine ähnlich lautende Motion im Dezember 2019 abgelehnt, mit 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.