Steuerabzüge für umweltfreundliche Investitionen in Neubauten
Umweltfreundliche Investitionen in Neubauten sollen schneller von den Steuern abgezogen werden können. Nach dem Ständerat und dem Bundesrat ist auch der Nationalrat damit einverstanden, die sogenannte Karenzfrist zu verkürzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer hat am Mittwoch als Zweitrat einen entsprechenden Vorstoss von Roberto Zanetti (SP/SO) diskussionslos angenommen.
Heute dürfen umweltfreundliche Investitionen in Neubauten erst nach fünf Jahren von den Steuern abgezogen werden. Die Kantone legen diese Karenzfrist allerdings unterschiedlich aus.
Die Regelung kann laut dem Motionär dazu führen, dass Bauherren allenfalls auf Zusatzinvestitionen in ökologisch erwünschte, aber steuerlich nicht abzugsfähige Massnahmen bei Neubauten verzichteten.
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine Verkürzung der Karenzfrist zu schaffen. Dies soll Investitionsanreize schaffen. Zudem soll die unterschiedliche Handhabung der Kantone harmonisiert werden.