Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge bleibt!
Pistenfahrzeuge bleiben weiterhin von der Mineralölsteuer befreit, bestätigt der Bundesrat.
Seit Oktober 2016 sind Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit. Der Bundesrat hat das geltende Regime nach einer Regulierungsfolgeabschätzung bestätigt. Die Bergbahnen werden damit finanziell entlastet.
Von Rückerstattungen der Mineralölsteuer profitieren auch Land- und Forstwirtschaft, der Naturwerkstein-Abbau, die Berufsfischerei und gewisse stationäre Verwender von Treibstoffen. In internationalen Verhandlungen beteiligt sich die Schweiz an Bestrebungen, Subventionen zugunsten von fossilen Energien einzuschränken.
Deshalb hat der Bundesrat die Rückerstattungen zugunsten bestimmter Branchen überprüft, wie er am Freitag mitteilte. Gemäss den Ergebnissen der Regulierungsfolgenabschätzung wäre die zu erwartende Reduktion der CO2-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattung sehr gering,
Aufhebung hätte kaum Einfluss auf CO2-Emission
hiess es. Dies sei vor allem auf das Fehlen alternativer Technologien in häufig spezialisierten Anwendungen und auf speziellem Gelände bei den betroffenen Branchen zurückzuführen. Gleichzeitig haben die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen gemäss dem Bericht eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
Auf der Basis dieser Ergebnisse hat der Bundesrat beschlossen, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten. Zur Diskussion steht dagegen die Aufhebung der Rückerstattung an konzessionierte Transportunternehmen. Das Parlament entscheidet darüber im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024.